„Street-View-Fan“ will verpixelte Häuser wieder sichtbar machen

Der Fotograf Jens Best plant zu veröffentlichen, was bei Google-Street-View durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden soll: die verpixelten Häuser selber ablichten und im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Er hat bereits über 269 Unterstützer gefunden, die ihm dabei helfen wollen.

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

Landgericht Bielefeld: Zum Widerruf der Einwilligung bei Personenfotografien – 6 O 360/07
Leitsätze der Redaktion:

  1. Filmaufnahmen von Minderjährigen im Alter von 8 – 17 Jahren bedürfen der Einwilligung des (einsichtsfähigen) Kindes sowie der Zustimmung der Eltern zu dieser Einwilligung. Dabei kann in der Regel ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von einer Einsichtsfähigkeit des Kindes ausgegangen werden.
  2. Wird bei Filmaufnahmen mitgewirkt, kann darin eine stillschweigende Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung dieser Aufnahmen angenommen werden, da der Betroffene damit ein Verhalten an den Tag legt, das für den objektiven Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden kann. Die Einwilligung kann mit Hinblick auf das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht bis zum Ende der Aufnahmen jederzeit widerrufen werden.
  3. Ein Hinweis des Produktionsteams, die betroffene Person „müsse mitmachen, weil es sonst ein Vertragsbruch sei“ stellt keine rechtswidrige Drohung dar, die eine Einwilligung entfallen ließe. Zwar dürfe kein rechtlicher Zwang entstehen, an der Produktion aktiv teilzunehmen, jedoch hätte ein grundloser Abbruch der Filmaufnahmen durchaus grundsätzlich einen Vertragsstrafen- oder Aufwandsanspruch der Produktionsfirma auslösen können. Dies stellt insofern rechtlich zutreffend die Folgen eines grundlosen Abbruchs der Filmarbeiten dar.
  4. Weichen die Vorstellung der betroffenen Person von einzelnen Szenen des zu erstellenden Films von der Planung der Produktionsfirma ab, berechtigt dies nicht dazu, die Mitarbeit folgenlos einzustellen.

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Az.: 324 O 23/08

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

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Lizenz-Änderung bei Photocase

Zum 21. Juni 2010 wurden die Lizenzbedingungen der Fotoagentur Photocase geändert. Nach den großen Agenturen wie Fotolia oder PantherMedia haben sich nun auch die Betreiber von Photocase für die direkte Übertragung der Nutzungsrechte von der Agentur an den Kunden entschieden. Hierfür wurde ein Paragraph in die Lizenzbedingungen für Fotografen eingefügt, der eine entsprechende Regelung trifft. … Weiterlesen …

Rechtliche Fragen rund um das Model- / Property-Release

Wie bereits in verschiedenen Artikeln dargelegt, dürfen Bilder gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Einige Ausnahmen sind in § 23 Abs. 1 KUG festgelegt, welche wiederum durch Abs. 2 eingeschränkt werden. Näheres dazu im Artikel „Das “berechtigte Interesse” im Sinne des § … Weiterlesen …

Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

OLG Frankfurt: Haftung einer Bildagentur, 11 U 21/08 und 11 U 22/08 Leitsätze der Redaktion: Die Erkennbarkeit einer Person auf einem Foto entfällt nicht deshalb, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht. „Verbreiten“ im Sinne des § 22 KUG umfasst (auch) Negative, Abzüge oder Drucke … Weiterlesen …

GEZ Reform – Zahlen darf nun jeder

Wer kennt den Spruch nicht und kann ihn langsam nicht mehr hören: „Schon GEZahlt?“
Diesen Leuten sei gesagt: damit ist nun endgültig Schluss. Der Grund heißt „Haushaltsabgabe“. Die Ministerpräsidenten kamen heute in Berlin zusammen, um die Rundfunkgebühren für die ARD und ZDF zu diskutieren. Im Ergebnis sind die Tage der (alten) Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gezählt, in Zukunft hat jeder Haushalt die Gebühren zu zahlen.

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

OLG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung durch satirische Fotomantage, 7 U 73/01 Leitsätze der Redaktion: Wird das Foto eines Kopfes durch technische Manipulationen (hier: Fotomontage) verändert, so wird dem Betrachter mithin eine unzutreffende Bildaussage präsentiert. Eine Verbreitung eines solch manipulierten Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten verletzt dessen Persönlichkeitsrecht. Verwendung von fotografischen Abbildungen in satirischen Kontexten wirkt sich derart … Weiterlesen …

Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, 324 O 704/08: Leitsätze der Redaktion: Eine ungenehmigte Veröffentlichung einer Urlaubsfotografie, die mehrere Familienmitglieder in einer geschützten Eltern-Kind-Situation zeigt, verletzt diese in ihrem Persönlichkeitsrecht. Für die Erkennbarkeit einer Person genügt eine eindeutige Beschreibung des Bildes in unmittelbarer Nähe zum abgedruckten Foto. LG Hamburg: Bildnis- und Persönlichkeitsschutz, 324 O 756/08: Leitsätze der … Weiterlesen …