GEZ Reform – Zahlen darf nun jeder

Wer kennt den Spruch nicht und kann ihn langsam nicht mehr hören: „Schon GEZahlt?“
Diesen Leuten sei gesagt: damit ist nun endgültig Schluss. Der Grund heißt „Haushaltsabgabe“. Die Ministerpräsidenten kamen heute in Berlin zusammen, um die Rundfunkgebühren für die ARD und ZDF zu diskutieren. Im Ergebnis sind die Tage der (alten) Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gezählt, in Zukunft hat jeder Haushalt die Gebühren zu zahlen.

Grundlegend war wohl das von Verfassungsrechtler Paul Kirchhof im Auftrag von ARD und ZDF erstellte Gutachten, in welchem er aufzeigte, wie „inquisitorisch“ die GEZ gegenüber dem Bürger auftritt. Wer kennt ihn auch nicht, den netten GEZ-Fahnder von nebenan. Hinzu kommt die unübersichtliche Gebührengestaltung, sowie die hohe Zahl der „Schwarzseher“. Das alte System der GEZ wurde vom Bürger abgelehnt und nun von den Ministerpräsidenten abgelegt.
Mit Hilfe der Haushaltsabgabe soll ab ~2013 jeder Bürger zur Kasse gebeten werden – egal ob er ein Empfangsgerät wie Radio, Fernseher, PC etc. hat, oder nicht. Ob dies das Image der Öffentlich-Rechtlichen aufpoliert mag dahingestellt sein. Wie hoch allerdings die neuen Abgaben ausfallen werden ist noch unklar, die Länder und Sendeanstalten wollen dies noch berechnen.
Aufgrund der Verfassung wird es für den Staat jedoch schwer sein, die Institution GEZ komplett abzuschaffen. So wurde der Vorschlag gemacht, die Abgaben (oder sollte man sie Gebühren nennen?) direkt über das Finanzamt zu regeln, doch könnte dies gegen die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen „Staatsferne“ verstoßen.

Grundlegend ist die Idee eines besser geregelten Verfahrens nur zu begrüßen. Zumindest die Schwarzseher, der wohl größte Dorn im Auge der Geldeintreiber, werden weitesgehend wegfallen. Ob die Idee der Haushaltsabgabe jedoch so durchsetzbar ist und vom Rest der Bürger eher angenommen wird, als die GEZ-Gebühren, ist noch nicht absehbar. Dies hängt wohl vor allem davon ab, was schlussendlich jeder zu zahlen hat.

Quelle: Spiegel.de

4 Gedanken zu „GEZ Reform – Zahlen darf nun jeder“

  1. Sehr geehrter Verfasser,

    der Inhalt dieses Beitrages ist in dem wesentlichsten Punkt schlichtweg falsch! Sie schreiben: „Mit Hilfe der Haushaltsabgabe soll ab ~2013 jeder Bürger zur Kasse gebeten werden – egal ob er ein Empfangsgerät wie Radio, Fernseher, PC etc. hat, oder nicht!“

    Das stimmt so aber aber nicht. Tatsache ist hingegen, dass lediglich die Beweislast umgekehrt wird. Wer kein Empfangsgerät besitzt, kann sich selbstverständlich abmelden, muss dann aber auch nachweisen, dass er kein Gerät besitzt. Das wird dann über unangemeldete Besuche der GEZ-Aussendienstler gemacht.
    Ein PC alleine ist übrigens kein neuartiges Empfangsgerät. Er wird erst mit dem erforderlichen Internetanschluss dazu.

    Ich möchte Sie bitten, besonders bei einem so heissen Thema, gründlicher zu recherchieren und bei der Wahrheit zu bleiben.

    mfg

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  2. Dass eine Beweislastumkehr vorliegen soll ist mir persönlich neu, habe mich seit dem Artikel aber auch nicht mehr damit beschäftigt. Wenn es eine solche Regelung gibt wäre das natürlich wunderbar – wenn auch praktisch wohl fast irrelevant. Wie wird das denn mit der „Möglichkeit der Verfügbarkeit“ geregelt?

    Zudem gab es (nicht nur nach meinen Quellen) zum Zeitpunkt des Artikels auch keinerlei Hinweis auf eine Beweislastumkehr. Es gab viel eher die Meldungen auf die genannte Pauschale. Daher wollte auch die FDP eine Klage dagegen in Betracht ziehen. So auch Telemedicus: „Danach soll die Gebührenpflicht nicht mehr wie bislang am Empfangsgerät festgemacht werden, sondern pauschal für jeden Haushalt bzw. jede Wohnung und jeden Betrieb fällig werden. Unabhängig davon, ob Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.“ (http://www.telemedicus.info/article/1782-Ministerpraesidenten-beschliessen-GEZ-Reform.html; vgl. auch http://www.n24.de/news/newsitem_6259485.html; http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/einigung-bei-gez-reform/; http://www.tagesspiegel.de/politik/auch-fernsehverweigerer-sollen-ab-2013-gebuehren-zahlen/1855110.html)

    Auch auf http://www.rlp.de/einzelansicht/archive/2010/june/article/einfacheres-und-gerechteres-rundfunkfinanzierungsmodell/ findet sich keinerlei Hinweis auf eine soche Möglichkeit der Befreiung einer Zahlung. Vielmehr sollen „die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich unverändert bleiben“. Was ja eigentlich wieder für die Regelung zutreffend wäre, dass man bei reiner Verfügbarkeit wieder zahlen darf.

    Dass ein PC ein neuartiges Empfangsgerät habe ich nicht geschrieben und ist bei spiegel.de zu finden, falls sich wer wundern sollte.

    Sollte sich das Bezahlungsmodell mittlerweile geändert haben – oder nähere Informationen dazu zu finden sein – wäre ich dankbar, wenn Sie einen Hinweis auf diese Regelung geben könnten? Ich füge dies gerne ein.
    Ich bitte aber ebenfalls um bessere Recherche der eigenen Information und um Überprüfung, wann bestimmte Informationen zur Einsicht vorliegen und welche Informationen zum Zeitpunkt eines Artikels vorliegen.

    Wir freuen uns immer über Kritik jeglicher Art, soweit dies zur Verbesserung unserer Artikel beiträgt

    MfG

    *Editiert und weitere Links eingefügt: 12:49*

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  3. „Ein PC alleine ist übrigens kein neuartiges Empfangsgerät. Er wird erst mit dem erforderlichen Internetanschluss dazu.“

    Hm – hier würde mich mal interessieren, ob eine Internet-PC schon einer ist, der (W)LAN onboard hat, oder der wirklich in einem Haushalt steht, der Kunde bei einem ISP ist. Schwammig, schwammig, schwammig alles.

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