LG Hamburg: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, 324 O 704/08:
Leitsätze der Redaktion:
Eine ungenehmigte Veröffentlichung einer Urlaubsfotografie, die mehrere Familienmitglieder in einer geschützten Eltern-Kind-Situation zeigt, verletzt diese in ihrem Persönlichkeitsrecht.
Für die Erkennbarkeit einer Person genügt eine eindeutige Beschreibung des Bildes in unmittelbarer Nähe zum abgedruckten Foto.
LG Hamburg: Bildnis- und Persönlichkeitsschutz, 324 O 756/08:
Leitsätze der Redaktion:
Die Mitteilung, wo und in welcher Weise ein prominentes Paar einen Kurzurlaub verbracht haben und die Beschreibung des liebevollen Umgangs betreffen den als privat einzustufenden Lebensbereich. Gleiches bezieht sich auf Aussagen bzw. Spekulationen darüber, ob eine Partei bei der anderen einen „Frühjahrsputz“ durchgeführt habe und dadurch „angestaubte Gefühle wieder freigesetzt hat“.
Ein Informationsinteresse der Allgemeinheit an den o.g. Einzelheiten einer Versöhnung besteht nicht. Ein solches Interesse folgt insbesondere nicht aus der Stellung einer Partei als als einer der bekanntesten deutschen Sportler.
LG Hamburg: Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse, 324 O 703/08:
Leitsätze der Redaktion:
Ein „schwarzer Balken“ ist zur Anonymisierung einer abgebildeten Person ungeeignet, da er wesentliche Gesichtszüge nicht bedeckt.
Bei der Abwägung des „berechtigten Interesses“ iSd § 23 II KUG ist insbesondere das besondere Schutzbedürfnis des zur Tatzeit und im Zeitpunkt der Aufnahme des Fotos jugendlichen Antragstellers zu berücksichtigen. Auf dieses Schutzbedürfnis kann sich der Antragsteller auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit berufen.
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