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Olympische Spiele
IOC untersagt nicht-private Bildveröffentlichung

Das IOC hat Richtlinien zum Umgang u.a. mit Bildmaterial für die olympischen Spiele in London veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass Teilnehmer und akkreditierte Personen Fotos innerhalb der Sportstätten im privaten Rahmen erstellen und verwenden dürfen. Nicht zugelassen wird hingegen die kommerzielle Nutzung der Bilder, geschweige denn der Verkauf solcher. Auch eine “anderweitige Verteilung der Bilder” ist nicht gewünscht. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht erklärt. Zieht man jedoch den Absatz über die Regelungen darüber, wie Postings, Tweets und Blogbeiträge auszusehen haben, kann man wohl annehmen, dass sich eine “anderweitige Verteilung” auch auf solche Arten der Verbreitung bezieht.
Damit wäre dann auch die Verbreitung von privat aufgenommenen Bildern aus Olympiasportstätten z. B. bei Facebook unzulässig. Ob eine solche Verteilung vielleicht doch als private Nutzung anzusehen ist (und damit zulässig wäre), ist angesichts der umfangreichen Rechte, die man Facebook beim Upload von Bildern einräumt (es sei einmal dahingestellt ob zulässig, oder nicht), nicht anzunehmen. Damit wären Postings mit privaten Bildern aus olympischen Sportstätten unzulässig.
Da sich die Richtlinien ausschließlich auf olympische Sportstätten beziehen, wird die Grundlage eines solchen Verbots wohl im Hausrecht des Veranstalters bei Sportevents zu suchen sein. Dies lässt ein Verbot von Fotografien zu bestimmten Zwecken durchaus zu und ist bei größeren Events nichts Ungewöhnliches; jedoch nicht in einem solchen Ausmaß. Eine kommerzielle Nutzung bedarf regelmäßig der Erlaubnis des Hausrechtsinhabers.
Einen Grund für die Aufstellung solcher Regelungen gibt das IOC jedoch nicht an. Der Gedanke liegt nahe, dass das Komitee versucht, sich die Vermarktung von Bildmaterial selbst zu sichern und durch entsprechende Verbote die Exklusivität zu wahren. Auch hinsichtlich der Kontrolle von Webinhalten enthalten die Richtlinien einen Passus. Man behält sich vor, entsprechende Inhalte zu kontrollieren und auf eine richtlinienkonforme Nutzung hin zu überprüfen.
Welche Folgen dieses sehr strikte Vorgehen hat und ob es tatsächlich die Verbreitung entsprechenden Bildmaterials einschränken kann, bleibt abzuwarten.
(Foto: © MASP – Fotolia.com)
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