Aufruhr um geplante Bildernutzung durch Instagram

Kurz nach der Übernahme Instagrams durch Facebook, sollten sich bei dem Fotodienst die Privatsphäreneinstellungen und Nutzungsbedingungen ändern. Warum diese Änderung für Protest und Aufruhr sorgte, wird erst bei genauem Hinschauen deutlich.

Umfangreiche Lizenzen ermöglichen auch den Verkauf von Bildern

Folgende Passagen der AGB sind Stein des Anstoßes:

„Instagram does not claim ownership of any Content that you post on or through the Service. Instead, you hereby grant to Instagram a non-exclusive, fully paid and royalty-free, transferable, sub-licensable, worldwide license to use the Content that you post on or through the Service […]”

“Some or all of the Service may be supported by advertising revenue. To help us deliver interesting paid or sponsored content or promotions, you agree that a business or other entity may pay us to display your username, likeness, photos (along with any associated metadata), and/or actions you take, in connection with paid or sponsored content or promotions, without any compensation to you […].”

Instagram möchte sich mit den Bedingungen also umfassende Nutzungsrechte einräumen lassen. Diese überschreiten das bisherige Maß insofern, als dass die Rechte sowohl „transferable“ wie auch „sub-licensable“ sein sollen. Instagram soll die Rechte also selbst weiterübertragen und unterlizensieren dürfen. Als Gegenleistung erhält der Nutzer nichts, außer der Möglichkeit den Dienst weiterhin kostenfrei nutzen zu können.

Der Hinweis darauf, dass der Nutzer Urheber bleibt, klingt aus der Sicht des deutschen Urheberrechts wie Hohn, denn dies entspricht der klaren und unumstößlichen Regelung des deutschen Rechts. Urheber ist und bleibt der Fotograf, diese Rechtsposition ist nicht durch Rechtsgeschäft übertragbar. Wer sich jedoch umfangreiche Rechte dieser Art einräumen lässt, hat faktisch eine vergleichbare Stellung und kann mit Bildern vieles tun, was ursprünglich nur dem Urheber möglich war. Damit das nicht falsch verstanden wird: Es ist Sinn und Zweck des Urheberrechts, Nutzungsbedingungen einzuräumen und damit eine Verwertung der Werke zu ermöglichen. Darüber hinaus braucht Instagram bestimmte Rechte, um den Dienst in der Form anbieten zu können.

Geschieht die Nutzung jedoch, wie im Fall von Instagram derart weitreichend auch für Werbung und damit über die notwendige Nutzung hinaus, ohne dass der Urheber von einer Verwertung profitiert, läuft dies dem Gedanken des Urheberrechts zuwider. Jeder Urheber hat gem. § 32 Urheberrechtsgesetz (UrhG)  einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das geht sogar soweit, dass eine nachträgliche Vergütung gezahlt werden muss, wenn die ursprüngliche nicht angemessen war. So wäre es wohl auch hier, da keinerlei „Provisionsmodell“ o.ä. angeboten wird.

Darüber hinaus ist aus rechtlicher Sicht eine Einräumung der Zustimmung zur Nutzung von Daten für Werbezwecke nur mit ausdrücklicher Zustimmung („Opt-In“) der Nutzer möglich. Allein durch Verwendung von (neuen) Nutzungsbedingungen ist dies rechtlich nicht möglich bzw. rechtswidrig (siehe § 28 Abs. 3 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

Ebenso stellt auch die Form der Änderung der Nutzungsbedingungen ein Problem dar. Diese können als AGB (§§ 305ff. BGB) nicht einseitig geändert werden, sondern bedürfen der erneuten Zustimmung des Nutzers. Das führt wie auch bei vielen anderen Diensten zu der Problemstellung, dass der Nutzer nur Weiternutzen kann/darf, wenn er den neuen Bedingungen zustimmt.  Dass dies ein wenig in eine „Friss oder stirb“-Situation führt ist nicht schön, entspricht aber der Praxis. Als Alternative bleibt nur der Wechsel zu einem anderen Dienst, in der Hoffnung, dass die Nutzungsbedingungen dort freundlicher gestaltet sind.

„Instagram hört zu“

So lautet der Titel des letzten Blogpost Instagrams (http://blog.instagram.com/post/38252135408/thank-you-and-were-listening), in dem Mitbegründer Kevin Systrom zu der Diskussion Stellung nimmt.

Er räumt ein, dass die jetzige Formulierung verwirrend sei und stellt klar:

„Um es deutlich zu sagen: Es ist nicht unsere Absicht, Ihre Fotos zu verkaufen. Wir arbeiten an überarbeiteten Formulierungen in den Nutzungsbedingungen, um dies auch klar zu machen.“

Wir sind gespannt, wie diese neue Formulierung aussieht und ob sie tatsächlich zur Beruhigung der Nutzer beiträgt. Denn erklärtes Ziel wird wohl weiterhin die Nutzung der Nutzerdaten und -Fotos zum Zwecke der Werbung sein. Auch wenn ein Verkauf der Bilder als eine Art Agentur mit der bisherigen Formulierung möglich ist, so ist es doch wahrscheinlicher, dass es dem Dienst gerade auf die Möglichkeit der Werbeschaltung ankommt. Daher ist nach jetzigen Aussagen zu vermuten, dass der (ursprünglich geplante?) Verkauf der Nutzerfotos aus den Bedingungen verschwindet, die Werbung mit den Nutzerdaten und zumindest den Profilfotos deutlich(er) gemacht wird. Damit nähern sich die Instagram Nutzungsbedingungen denen von Facebook an und die dort sog. „Sponsored Stories“ werden auch im Rahmen des Fotodienstes wahrscheinlich.

Fazit

Es ist zu vermuten, dass die Nutzung der Kundendaten zu Werbezwecken über kurz oder lang Ziel vieler (zukünftiger) kostenfreier Dienste ist. Geld wird mit Werbung verdient und dazu benötigt man idealerweise die Daten der eigenen Nutzer. Dies ist der Preis den der Nutzer zahlen muss, wenn er die Dienste von Instagram, Facebook & Co in Anspruch nehmen möchte. Ob man bereit ist, diesen Preis dafür zu zahlen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Rechtlich wird es jedoch zumindest aus deutscher Sicht weiterhin ein bedenklicher Vorgang bleiben, wenn dem Nutzer seine Daten abverlangt werden.

Wichtig bleibt, dass die Nutzer sich hierbei nicht alles diktieren lassen sollten. Der Fall Instagram zeigt wieder, dass die „Macht der Masse“ zumindest eine Reaktion erreichen kann. Ob das Ergebnis dann juristisch korrekt ist, sei einmal dahingestellt. Zumindest wird den Betreibern aufgezeigt, dass sie ihren Nutzern eben nicht nach freiem Ermessen Änderungen aufoktroyieren können. Es kann nicht schaden von Zeit zu Zeit das Bewusstsein, dass die Nutzer das Kapital der Dienste sind, aufzufrischen.

(Bild: © bluedesign – Fotolia.com)

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