Streitwert von 900,00€ für unberechtigte Fotoverwendung bei eBay
Nachdem von den Gerichten in der Vergangenheit noch hohe Streitwerte für urheberrechtliche Streitigkeiten rund um die Fotonutzung angenommen wurden, ändert sich dies nun zunehmend.
Nachdem von den Gerichten in der Vergangenheit noch hohe Streitwerte für urheberrechtliche Streitigkeiten rund um die Fotonutzung angenommen wurden, ändert sich dies nun zunehmend.
In der fünfteiligen Artikel-Serie „Cloud-Computing und dessen datenschutz- und urheberrechtlichen Probleme“ beschäftigen wir uns in den nächsten Wochen ausführlich mit den relevanten Aspekten der neuen technischen Entwicklungen.
In der unzulässigen Abbildung einer prominenten Mutter mit ihrem Baby bei einem Spaziergang sieht das LG Köln zwar einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, eine Geldentschädigung bekommt sie trotzdem nicht.
Ob YouTube-Videos „eingebettet“ werden dürfen, ist eine umstrittene Frage. Wir wollen aufzeigen, worum sich die Fragen im Hinblick auf eine etwaige Urheberrechtsverletzung drehen und warum man nicht zu sorglos damit umgehen sollte.
In der fünfteiligen Artikel-Serie „Cloud-Computing und dessen datenschutz- und urheberrechtlichen Probleme“ beschäftigen wir uns in den nächsten Wochen ausführlich mit den relevanten Aspekten der neuen technischen Entwicklungen.
Das Bild einer Torte in Form einer Python sorgt derzeit für vermeidbare Abmahnungen und viel Ärger bei allen Beteiligten. An der Spitze dieser Vorkommnisse stehen sogar Morddrohungen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften grundsätzlich nicht für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.
Das Urteil des LG Stuttgart lässt die Frage, ob ein Seitenbetreiber für urheberrechtswidrig eingestellte Bilder eines Fans als Verbreiter oder Störer haftet, ungeklärt.
Nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Religionslehrer aus dem Rhein-Erft-Kreis.
Eine neue Hoax-Welle fegt über Facebook hinweg. Diesmal geht es um den Widerspruch angeblich neuer AGB, indem man Facebook-Einträge teilt. Warum das zumindest rechtlich unsinnig ist, wird kurz erläutert.
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