Dieser soll hunderte Bilder von Schülerinnen und Schülern aus frei zugänglichen Quellen wie z. B. Facebook und SchülerVZ heruntergeladen und auf einer namhaften Porno-Seite wieder hochgeladen haben.
Die Bilder erschienen dort in manipulierter Form – auf fremde, nackte Körper montiert.
Der ermittelnde Staatsanwalt bestätigte gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass gegen den Beschuldigten wegen Beleidigung (§ 185 StGB) und Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz (§§ 22, 23 KUG) ermittelt wird. Der Verteidiger des Beschuldigten war zu einer Stellungnahme nicht bereit.
Rechtlich dürfte der Fall eindeutig sein. Selbst derjenige, der Bilder von sich öffentlich im Internet zugänglich macht, wird keine Einwilligung zu einer Nutzung in pornografischem oder herabsetzendem Umfeld erteilen. Insofern dürfte sich der Knackpunkt des Fall auf die Nachweisbarkeit der Tat konzentrieren. Bei einer mittlerweile erfolgten Durchsuchung beim Beschuldigten wurden jedoch bereits Beweismittel sichergestellt. Wann Anklage erhoben wird, ist noch unklar.
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