OLG Frankfurt am Main
Urteil
Aktenzeichen: 11 U 7/10
Verkündet am: 13.08.2010
Die öffentliche Zugänglichmachung von Werken zugunsten von Unterricht und Forschung gem. § 52a UrhG darf nach der Entscheidung 12%, jedoch maximal 100 Seiten eines Werkes umfassen.
Ein Internetauftritt ist üblicherweise über zwei Domainnamen erreichbar. Bestehen Nutzungsrechte an Bildern ist die Zugriffsmöglichkeit über zwei Domains daher im Zweifel keine Urheberrechtsverletzung.
Rechtsbehelfe in der Medienberichterstattung: Nicht selten kommt es vor, dass über Prominente, aber auch Privatpersonen und Unternehmen knapp an der Wahrheit vorbei berichtet wird. Dies muss der Betroffene nicht hinnehmen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt dem Einzelnen das Recht, grundsätzlich selbst darüber entscheiden zu können, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellen will und ob – … Weiterlesen …
Das Landgericht Köln hat einen deutschen Discounter mit Urteil vom 10.08.2011, Az. 28 O 117/11 zur Zahlung fiktiver Lizenzgebühren in Höhe von 50.000,00 € verurteilt. Was war geschehen? Der beklagte Supermarkt bot im Rahmen einer einwöchigen Werbeaktion ohne vorherige Zustimmung Pippi-Langstrumpf-Kostüme unter Übernahme der typischen Merkmale der Figur an und bewarb die Aktion für diesen … Weiterlesen …
Den Hinweis „Quelle: Internet“ findet man immer häufiger in den „etablierten“ Medien wie Fernsehen oder Presse. Gezeigt werden dann häufig Bilder oder Videos, die auf Plattformen wie YouTube oder Flickr eingestellt worden sind – und bei denen häufig die Urheber nicht erkennbar sind. Doch auch solche Filme und Bilder haben Urheber, was bei einer unbefugten … Weiterlesen …
Der BGH hat am 1. Juni 2011 (Az. I ZR 140/09) die Frage nach der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Lernspielen näher beleuchtet. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen hat er den urheberrechtlichen Schutz der betreffenden Spiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG bejaht.
In zwei Urteilen hat das OLG Karlsruhe über die Gegendarstellungsbegehren des bekannten TV-Moderators und Journalisten Günther Jauch entschieden (Az.: 14 U 185/10, 14 U 186/10). Die Zeitschrift „neue Woche“ hatte im Oktober 2010 über Jauch berichtet und dabei eine Fotomontage verwendet, auf der er und seine Frau vor grünem Blätterhintergrund zu sehen waren. Weiter wurde … Weiterlesen …
Folgende Urteile sind der Datenbank hinzugefügt worden:
BGH, Urteil vom 1. 12. 1999 – I ZR 49/ 97 – Marlene Dietrich:
Leitsätze des Gerichts:
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen Erscheinungsformen wie das Recht am eigenen Bild und das Namensrecht dienen dem Schutz nicht nur ideeller, sondern auch kommerzieller Interessen der Persönlichkeit. Werden diese vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts durch eine unbefugte Verwendung des Bildnisses, des Namens oder anderer kennzeichnender Persönlichkeitsmerkmale schuldhaft verletzt, steht dem Träger des Persönlichkeitsrechts unabhängig von der Schwere des Eingriffs ein Schadensersatzanspruch zu.
OLG Dresden: Zur Veröffentlichung eines Bildnisses der Zeitgeschichte – 4 U 127/10 Leitsätze des Gerichts: Ob die Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte auf einem Gemälde deren Intimsphäre verletzt, ist auf Grund einer Abwägung mit den entgegenstehenden Grundrechten des Künstlers zu ermitteln. Sie kann zulässig sein, wenn das Bildnis einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage darstellt, … Weiterlesen …