Kein Inlandsbezug bei Fotonutzung auf Website in Südafrika
Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
Missachtung von Creative Commons Lizenzbedingungen: Das Fehlen eines geforderten Wikimedia-Links führt noch nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
Die unlizenzierte Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Intranet stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und ist unzulässig.
Das Selfie das Affen Naruto kennt so ziemlich jeder. Doch bei wem liegt das Urheberrecht? Neben dem Fotografen kämpft nun auch Peta darum.
AG München: Die für die örtliche Zuständigkeit (§ 104a UrhG) vorausgesetzte gewerbliche Tätigkeit verlangt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Privatem Fotografen wurde die Veröffentlichung von Fotos von gemeinfreien Bildern auf Wikimedia untersagt. Nun geht der Streit bis zum BGH.
OLG Hamburg: Online-Buchhändler haften für Persönlichkeitsverletzungen in den von ihm veräußerten Werken. Keine Privilegierung als Buchhändler.
Bei der Beauftragung von Webdesignern für die Erstellung der professionellen Webseite haften die Webdesigner für begangene Urheberrechtsverstöße.
Keine Berechnung des Schadensersatzes bei fehlender Unterlizenz auf Grundlage der MFM-Honorarbasis: Die Höhe des Schadens richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Lizenzhöhe.
Die Berechnung des Schadensersatzes für eine unberechtigte Unterlizenz bei Fotografien richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Lizenzhöhe.