OLG Frankfurt am Main: Zu den Voraussetzungen einer urheberrechtlichen Abmahnung

Tenor Die als sofortige Beschwerde zu wertende Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.05.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Der Beschwerdewert entspricht dem Kosteninteresse der Antragsgegnerin. Gründe I.   Das als „Berufung“ eingelegte Rechtsmittel der Antragsgegnerin ist als sofortige Beschwerde zu verstehen. Es … Weiterlesen …