BGH: Lichtbildschutz für Fotografien gemeinfreier Werke
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Weiteres Urteil im Wikimedia-Streit um Reproduktionsfotografien: LG Stuttgart spricht sich für urheberrechtlichen Schutz von Reproduktionsfotografien aus.
Leitsätze der Redaktion: Reproduktionsfotografien sind als Lichtbilder geschützt, wenn das erforderliche Mindestmaß an persönlicher Leistung erbracht wurde. Ist das fotografierte Werk gemeinfrei, hat dies keine Auswirkungen auf den urheberrechtlichen Schutz der Fotografie. Der Lichtbildschutz erstreckt sich nur auf das Foto, nicht auf das ursprüngliche Werk. Unternimmt der Betreiber einer Website nach Kenntnis von einem Verstoß nichts, um die Rechtsverletzung zu beenden, haftet … Weiterlesen …
Wikimedia verliert Streit um Reproduktionsfotografie gemeinfreier Gemälde. Reproduktionsfotos können wie jedes andere Knipsbild Lichtbildschutz erhalten.
Das AG Nürnberg hat entschieden, dass die Reproduktionsfotografie eines gemeinfreien Werkes kein urheberrechtlich schützenswerter Gegenstand ist.
Die Stadt Mannheim und die Wikipedia streiten um die Frage, ob ein Museum Urheberrechte an den Fotos historischer Gemälde hat, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.