Am 04.05.2011 hat sich das LG Memmingen (Az. 12 S 796/10) damit beschäftigt, ob die Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos auf einer bestimmten Internetseite auch mit einschließt, das Foto auf anderen Websites veröffentlichen zu dürfen.
Die freie (Bild)Benutzung und die Grenze zur Bearbeitung – Update
Der Unterschied zwischen den juristischen Begriffen „freie Benutzung“ und „unfreie Bearbeitung“ ist entscheidend, aber nicht leicht verständlich. Wir bringen Licht ins Dunkle.