Urlaubsbilder von Frau Merkel – Ein Eingriff in die Privatsphäre

Das gerade Urlaubsbilder bekannter Personen für die Presse ein gefundenes Fressen sind, steht außer Frage. Viele Zeitungen leben geradezu davon, dass eine generelle Neugier an solchen Bildern und Informationen besteht.

Nur aus diesem Grund sind wahrscheinlich Urlaubsbilder von Angela Merkel vielerorts im Netz zu finden (beispielsweise hier). Die Bundeskanzlerin hat mir ihrer Familie erneut ihre Freizeit auf Ischia verbracht. Fotos zeigen die Kanzlerin im Badeanzug oder beim Spaziergang, wobei auch die Kinder – verpixelt – auf den Bildern zu sehen sind. Das muss nun wirklich nicht sein. Auch Frau Merkel darf wohl noch ein bisschen Privatsphäre haben.

Um zu erklären, warum diese Bilder rechtswidrig im Internet veröffentlicht wurden, muss man auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurückgreifen.

Privatsphäre: Sensationsgeilheit ist kein öffentliches Interesse

Es ist nicht allzu lange her, da hatte sich schon Caroline von Monaco darüber beschwert, im Urlaub regelrecht belästigt zu werden. Auch von ihr entstanden Bilder im Badeanzug. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand dies nur rechtens; schließlich sei sie eine berühmte Persönlichkeit. Als solch eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ habe sie praktisch keine Privatsphäre und dürfe auch im Urlaub fotografiert werden.

Den Rüffel bekam der BGH dann allerdings später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dem BGH wurde vorgeworfen, der Beurteilung falsche Kriterien zu Grunde gelegt zu haben. Entscheidend sei nicht die Person an sich. Denn jeder solle eine „berechtigten Hoffnung“ auf Schutz und Achtung seiner Privatsphäre haben. Eine Bildberichterstattung müsse einen Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse leisten. Das Privatleben müsse geschützt bleiben.

Kurz gesagt: die Kriterien „absolute“ und „relative“ Person der Zeitgeschichte gibt es seitdem nicht mehr. Das „öffentliche Interesse“ steht nun im Mittelpunkt bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Bildveröffentlichung. Dabei darf man die Begierde nach Klatsch und Tratsch nicht als öffentliches Interesse missverstehen.

Schlupfloch: zeitgeschichtliches Ereignis

Ein kleines Schlupfloch nutzt z.B. die Zeitung „Independent“ aus Irland. Denn der EGMR hatte ebenfalls entschieden: wenn Bilder aus dem Privatleben im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis gesetzt werden,  können solche Bilder unter Umständen veröffentlicht werden – auch gegen den Willen der betroffenen Personen.

Die Independent stellt einen Zusammenhang zwischen einer „Eurozonen-Krise“ und der badenden Merkel her. Allerdings wirkt dies eher gekünzelt und ob zudem Bilder der Kanzlerin im Badeanzug sein müssen, ist ebenfalls fraglich – insbesondere wenn andere Bilder zur Verfügung stehen.

Warum Frau Merkel nichts gegen die Verletzung Ihrer Privatsphäre unternehmen wird

Auch wenn sich unsere Kanzlerin darüber beschwert, in diesem Fall dürfte die Neugier der Allgemeinheit am Privatleben bekannter Personen einen positiven Effekt haben. Die Erkenntnis aus den Bildern ist: auch Angela Merkel hat ein Familienleben. Sie ist eine von uns. Das macht sie nur noch menschlich(er) und dürfte sich durchaus positiv im Wahlkampf auswirken.

Fazit: Privat sollte Privat bleiben

Um es überspitzt zu formulieren: solange in Deutschland kein Krieg herrscht, darf Frau Merkel auch ungestört ihren Privaturlaub genießen. Und erst recht muss man auch eine Bundeskanzlerin nicht im Badeanzug fotografieren. Solche Fotos dienen nichts anderem als der Sensationsgeilheit der Masse.

Aus diesem Grund dürften die Veröffentlichung der Aufnahmen von Frau Merkel im Urlaub vielerorts unrechtmäßig geschehen sein.

(Bild: © dekanaryas – Fotolia.com)

3 Gedanken zu „Urlaubsbilder von Frau Merkel – Ein Eingriff in die Privatsphäre“

  1. Ich habe eine Zustimmung zu dem Artikel einen Widerspruch einen Verbesserungsvorschlag und 2 Fragen:

    Zustimmg:
    Zitat aus dem 2. und dem letzten Absatz:
    „Das muss nun wirklich nicht sein.“
    „Und erst recht muss man auch eine Bundeskanzlerin nicht im Badeanzug fotografieren.“

    Das stimmt. Merkel im Badeanzug anzusehen oder gar Fotos davon zu schießen muss wirklich nicht sein :D
    Widerspruch:
    „Solche Fotos dienen nichts anderem als der Sensationsgeilheit der Masse.“

    Also ich kenne NIEMANDEN den geil auf Angela Ferkel ist. Weder angezogen noch im Badeanzug O_O
    Frage 1:
    Warum werden die Kommentare erst freigeschaltet. Hat man Angst vor unangenehmen Kommentaren ?

    Frage 2:
    Der Fall würde eh anders aussehen wenn man die Fotos in einem anderen Land veröffentliche hätte wo es andere Gesetze bezüglich sowas gibt richtig ?
    Verbesserungsvorschlag:
    Wenn man den Captcha falsch eingibt und den Text vorher nicht gespeichert hat und wieder zurück geht ist alles weg ! Das geht ja mal GAR NICHT ! Ich habe mit sowas bereits Erfahrung und kopiere vor dem Absenden wichtige oder lange Texte ansonsten nutze ich das Addon „Lazarus Form Recovery“ Dies muss dringend gefixed werden

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  2. Ich halte die Entscheidung und die Entscheidungsgründe des EuGH für richtig.
    Schließlich besitzt jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre. Hier kann und darf kein Unterschied gemacht werden.
     
     

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