Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie
Das LG Berlin bejahte in einem Fall der „Street Photography“ eine Persönlichkeitsrechtverletzung der abgebildeten Person. Ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehe jedoch nicht.
Das LG Berlin bejahte in einem Fall der „Street Photography“ eine Persönlichkeitsrechtverletzung der abgebildeten Person. Ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehe jedoch nicht.
Fotograf Espen Eichhöfer fotografierte eine Dame auf offener Straße. Er sieht das geschossene Bild als Kunstwerk an, während sich die Frau in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und Eichhöfer auf Schmerzensgeld verklagt.
Der Einsatz von Minikameras (sog. Dashcams) im Straßenverkehr wird immer beliebter. Die Verwendung ist in Deutschland aufgrund möglicher Eingriffe in das Persönlichkeits- sowie Datenschutzrecht jedoch höchst bedenklich.
Der BGH hat heute in zwei Verfahren entschieden (Az. I ZR 125/10 und Az. I ZR 175/10), dass die Vergütung für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten von der Gema nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen werden darf.
LG Köln Urteil Aktenzeichen: 28 O 578/09 Verkündet am: 13.01.2010
BGH klärt umstrittene Rechtsfrage zum Thema „Dashcam“ – Aufzeichnungen sind zu Beweiszwecken zulässig. Allerdings mit einigen Einschränkungen.
Die DSGVO kommt – und mit ihr die Panikmache im Netz. Diese halten wir grundlegend und insbesondere im Bereich der Fotografie für überzogen. Daher unser Standpunkt zum Fotorecht, dem KUG und der DSGVO.
Das Bundesverfassungsgericht erkennt ein Street Photography Foto als Kunstwerk und damit die Straßenfotographie als Kunstform an.
Nachdem Google 2010 seine Street-View-Autos stoppte, kehren sie nun zurück. Allerdings nur, um Google Maps ein Update zu verpassen.
VG Göttingen: „Knöllchen-Horst“ darf als unbeteiligter Dritter fremde Verkehrsverstöße nicht mehr mit seinen Dashcams im Auto filmen.