LG Hamburg: Nachweis der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wegen einer Urheberrechtsverletzung
Leitsatz der Redaktion: Derjenige, der in einer urheberrechtlichen Abmahnung behauptet, Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten zu sein, muss seine Inhaberschaft nachweisen können. LG Hamburg Urteil Aktenzeichen: 308 S 2/09 Verkündet am: 29.01.2010