Schlappe der Funke-Mediengruppe – EUR 220.000 für Jogi Löw
LG Köln: Die Funke-Mediengruppe muss Jogi Löw für insgesamt elf unzulässige Bildberichterstattungen eine Geldentschädigung in Höhe von EUR 220.000 zahlen.
LG Köln: Die Funke-Mediengruppe muss Jogi Löw für insgesamt elf unzulässige Bildberichterstattungen eine Geldentschädigung in Höhe von EUR 220.000 zahlen.
Der Ärger über die Krawalle beim G20-Gipfel ist groß. Nun veröffentlichen sowohl Private als auch Zeitschriften Fahndungsaufrufe. Doch sind diese zulässig?
Anstatt der erstinstanzlich zugesprochenen 20.000 € Schmerzensgeld für die Veröffentlichung eines Intimfotos, reduzierte das OLG Hamm den Betrag auf 7.000 €.
AG München: Die für die örtliche Zuständigkeit (§ 104a UrhG) vorausgesetzte gewerbliche Tätigkeit verlangt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Privatem Fotografen wurde die Veröffentlichung von Fotos von gemeinfreien Bildern auf Wikimedia untersagt. Nun geht der Streit bis zum BGH.
VG Göttingen: „Knöllchen-Horst“ darf als unbeteiligter Dritter fremde Verkehrsverstöße nicht mehr mit seinen Dashcams im Auto filmen.
In diesem Sommer gelten in vielen deutschen Freibädern Fotoverbote. Was Sie bei Ihrem nächsten Freibadbesuch ggfs. beachten sollten, erfahren Sie hier.
Zeuge beschreibt Räuber wie den Rapper Bushido und Polizei nutzt ein Foto zur Erstellung eines Phantombildes. Hiergegen wehrt sich der Rapper strafrechtlich.
Veröffentlichung eines Helene Fischer-Fotos mit Berichterstattung stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar – dennoch keine Geldentschädigung.
Nach Hessen möchte nun auch die Polizei NRW Bodycams einsetzen. Eine Pilotstudie startet ab Mai in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und Kreis Siegen.