Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einer Entscheidung über den Schutz von Nachrichten im Ticker-Stil die Arbeit von Agentur-Journalisten unter einen stärkeren Schutz gestellt.
Auslöser des gerichtlichen Verfahrens war der Streit zwischen Nachrichtenagenturen und Websitebetreibern darüber, ob vermeintlich freie Nachrichtentexte der Agenturen im Netz auch frei verwendet werden dürfen. So wurden beipisielsweise Texte aus Newslettern, von Spiegel online oder auch swissinfo.ch übernommen und unverändert auf der eigenen Website verwendet.
Urheberrechtlich zulässig wäre dies nur dann gewesen, wenn die Nachrichten nicht unter den Schutz des Urheberrechts gefallen wären, also keine „persönliche, geistige Schöpfungen“ wären. Dies hat das OLG Karlsruhe jedoch klar verneint. Durch die individuelle Prägung und die Anreicherung einer Nachricht mit Details und Hintergrund, seien auch Nachrichtentexte ohne „markante rhetorische Gestaltung“ schutzfähig.
Dies führt dazu, dass die Übernahme solcher Texte ohne Zustimmung der Rechteinhaber unzulässig ist. Wer also, z.B. per RSS-Feed derart geschützte Nachrichten übernimmt und weiterverbreitet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und begibt sich in die Gefahr eine Abmahnung zu kassieren oder im weiteren Verlauf sogar auf Unterlassung und Schadensersatzzahlung verklagt zu werden.
Quelle: süddeutsche.de