So scheint es zumindest in den Augen des AG München (Urteil v. 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11) zu sein. Es musste darüber entschieden werden, was für ein Format der Fotograf liefern muss, wenn nichts explizit vereinbart wurde.
So scheint es zumindest in den Augen des AG München (Urteil v. 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11) zu sein. Es musste darüber entschieden werden, was für ein Format der Fotograf liefern muss, wenn nichts explizit vereinbart wurde.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte nach der Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut über die zwei Fälle (Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06) zu entscheiden, in denen verkürzte Buchrezensionen wie sie auf perlentaucher.de zu finden sind, auf ihre urheberrechtliche Schutzfähigkeit hin untersucht werden mussten. Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Angelegenheit … Weiterlesen …
Wer schon einmal eine Abmahnung bekommen hat, egal ob wegen der unzulässigen Nutzung einer Internet-Tauschbörse oder der nicht lizensierten Verwendung eines Bildes, wird in aller Regel zur Abgabe einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ aufgefordert. Diese Unterlassungserklärung ist Folge des Unterlassungsanspruchs des Rechteinhabers, der seine Rechte geltend macht. Eine solche Erklärung ist, salopp gesagt, dass Versprechen, eine erneute unzulässige Nutzung in Zukunft zu Unterlassen.
Soeben haben wir eine neue Folge unseres Podcasts veröffentlicht. Thema in dieser Ausgabe: Das Recht am Bild im Dienst- und Arbeitsverhältnis. Der rechtambild.de Podcast kann wahlweise über iTunes abonniert werden, direkt aus dem Browser heraus angehört werden oder über den Feed mit jeder anderen Software abonniert werden. Weitere Informationen zu dem Thema „Recht am Bild im Dienst- und Arbeitsverhältnis“ gibt es auch hier. … Weiterlesen …
Der BGH hat heute in zwei Verfahren entschieden (Az. I ZR 125/10 und Az. I ZR 175/10), dass die Vergütung für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten von der Gema nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen werden darf.
Der EuGH hat mit Urteil vom 25. Oktober 2011 (Rs. C-509/09 und C‑161/10) entschieden, dass bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte auf einer Website (Texte, Bilder, Videos …), die vom Ausland aus ins Internet gestellt wurden, im Inland geklagt werden kann.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie ein Hostprovider, also derjenige, der Dritten eine technische Plattform zur Errichtung von Webseiten zur Verfügung stellt (z. B. blogger.com, wordpress.com, etc.), zu reagieren hat, wenn in einem dieser Blogs Persönlichkeitsrechte verletzende Aussagen getätigt werden (Urteil vom 25. Oktober 2011 – Az.: VI ZR 93/10).
Der Grundgedanke der Verbreiterhaftung lautet kurz und knapp: Niemand solle sich der (äußerungsrechtlichen) Haftung entziehen können, indem er für eine Aussage nicht eigene, sondern fremde Worte oder Bilder wählt.
Ausgangslage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ sollte ausweislich des Slogans auf einer Verpackung eines Früchtequarks, der primär die Zielgruppe Kinder ansprach, eben dieser Früchtequark sein. Diese Auffassung wurde allerdings vom OLG Stuttgart (Urt. v. 3.02.2011, AZ.: 2 U 61/10; Revision beim BGH, AZ.: I ZR 36/11) nicht geteilt und die konkrete Werbung für … Weiterlesen …
Für seine Website „hinter-den-schlagzeilen.de“, verwendete der Musiker und Liedermacher Konstantin Wecker das Bild eines Schnitzels mit einem Stück Zitrone zur Illustration eines Artikels über die Fleisch-Industrie. Das Bild hatte er jedoch weder selbst geschossen, noch ordnungsgemäß lizensiert, sondern von einer Website für Kochrezepte geladen.
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