Twitpic lässt Nutzerfotos vermarkten

Spiegel Online berichtet, dass nach einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotodienstes Twitpic am 4. Mai 2011, ist dem Unternehmen nun auch die Vermarktung der hochgeladenen Fotos gestattet. Nach dieser Änderung werden dem Dienst umfangreiche Nutzungsrechte an den hochgeladenen Bildern eingeräumt. Ebenfalls hat Twitpic mit der britischen Fotoagentur „Wenn“ ein Abkommen über die Vermarktung … Weiterlesen …

OLG München: Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig

Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 18 U 3097/09) hatte der Pressesenat des OLG München entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig ist. Die Gründe des Berufungsgerichts wurden nun in einer Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht.

Der Sachverhalt

Zum Streit kam es aufgrund eines Berichtes des Beklagten auf dessen Internetportal, der sowohl ein Foto des Klägers als auch seinen Deck- wie auch Klarname mit der Bezeichnung IMB (Informeller Mitarbeiter Beobachtung) enthielt. Gegen diese Veröffentlichung wandte sich der Abgebildete zunächst beim LG München I. Nach dem das Gericht ihm keinen Unterlassungsanspruch zusprach, ging er beim OLG München in Berufung. Erneut erfolglos.

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„Bitte nicht nachmachen“

Im Laufe der Zeit kommen einem viele Hinweise zu Ohren, die angeblich dabei helfen sollen, rechtliche Probleme zu umgehen. Erst letztens war erneut einer solch „heißer Tipp“ zu lesen. Es ging um folgendes:

Man nimmt sich eine beliebige Stockagentur, meldet dort einen fiktiven Account an, lädt rechtlich problematische Fotos hoch und „kauft“ diese dann von einem zweiten Account aus. Ziel des Ganzen soll natürlich sein, die rechtlichen Probleme zu umgehen und auf die Agentur verweisen zu können, wenn man abgemahnt werden sollte. Schließlich habe man die Fotos ja bei einer Agentur gekauft und sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen.

Da dieser „Tipp“ mittlerweile an einigen stellen im Netz auftaucht, sollte vielleicht kurz darauf hingewiesen werden, auf was für ein Minenfeld man da tritt.

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BGH Entscheidungsvorschau: Fotorechtlich relevante Verhandlungstermine

Für den 7. Juni 2011 hat der Bundesgerichtshof die Verhandlung für das Verfahren angesetzt, in dem sich der mittlerweile rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Beteiligung an einem Mord verurteilte Kläger gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der „Bild“-Zeitung wehrt. Diese hatte ein während des Verfahrens geschossenes Foto veröffentlicht, ohne das Gesicht des Klägers vorher unkenntlich zu machen. Dies hätte jedoch aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden geschehen müssen (§ 176 Gerichtsverfassungsgesetz).

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Kein Link erforderlich: auch das Vorhalten einer Datei kann § 19a UrhG verletzen

Mit einer Entscheidung vom 31. März 2010 (Az.: 161 C 15642/09) hat das Amtsgericht München klargestellt, dass das Löschen des Links zu einem, unzulässiger Weise verwendeten, Stadtplan nicht ausreicht. Vielmehr muss die Datei selbst vom Server gelöscht werden, so dass sie durch Eingabe der exakten URL oder via Suchmaschine endgültig nicht mehr auffindbar ist.

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Die Kunstwerkmark – Chaos Computer Club (CCC) schlägt neues Vergütungsmodell für Kreative vor

Pünktlich zum Tag des geistigen Eigentums, hat iRights.com exklusiv ein Konzeptpapier des Chaos Computer Clubs zu einer neuen Form der Finanzierung von Kunst und Kultur veröffentlicht. Der Vorschlag basiert auf der Idee, jedem Teilnehmer monatlich einen festen Betrag in die Micropayment-Währung „Kunstwerkmark“ umzutauschen.

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Tag des geistigen Eigentums – Quo Vadis, Urheberrecht?

Heute, am 26.04.2011, ist der (Welt)Tag des geistigen Eigentums. Er wurde im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstmals ausgerufen und erinnert an den 26. April 1970, an dem die Gründungskonvention der WIPO in Kraft trat. Ebenso soll er darauf aufmerksam machen, wie wertvoll Kreativität und geistiges Eigentum im täglichen Leben sind … Weiterlesen …

Deckelung der Abmahnkosten und Streitwert 5.000,- Euro bei unerlaubter Verwendung einer Grafik im Internet, § 97a Abs. 2 UrhG

Endlich mal wieder ein Urteil zum „neuen“ Paragraphen § 97a Absatz 2 UrhG (Urhebergesetz), in dem die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- Euro festgelegt ist. Der Paragraph im Wortlaut: „Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des … Weiterlesen …