Musik darf nicht bloß zum Download angeboten werden
Drei große Musikfirmen gegen einen Betreiber einer Webseite vor dem LG Hamburg: Thema war die Vorgehensweise des Betreibers, MP3s illegal zum Download anzubieten.
Drei große Musikfirmen gegen einen Betreiber einer Webseite vor dem LG Hamburg: Thema war die Vorgehensweise des Betreibers, MP3s illegal zum Download anzubieten.
Die öffentliche Zugänglichmachung von Werken zugunsten von Unterricht und Forschung gem. § 52a UrhG darf nach der Entscheidung 12%, jedoch maximal 100 Seiten eines Werkes umfassen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gestaltungshöhe von Werken der angewandten Kunst nicht zu hoch angesetzt werden dürfe. Das erleichtert das Vorgehen gegen Nachahmer.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass bei einer Streitigkeit um eine Internetseite, die sich an das deutsche Publikum richtet, auch jedes Gericht in Deutschland örtlich zuständig ist.
Der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht fällt sehr unterschiedlich aus. Das OLG Brandenburg nimmt das 10-fache der Lizenzgebühr und kommt auf 450 € pro Bild.
Wird ein Foto trotz Abmahnung nicht entfernt, fällt eine Vertragsstrafe an. Bei mehreren Verstößen hängt die Höhe der Strafe davon ab, wie viele Entschlüsse man fassen muss, um den rechtswidrigen Zustand aufzueheben.
Das OLG München hat entschieden, dass die Ausschüttung eines pauschalen Verlegeranteils, welche die VG Wort seit Jahren vornimmt, gegen § 7 UrhWG verstößt. Diese Entscheidung könnte Rückzahlungen an die Autoren in Millionenhöhe mit sich bringen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind in der Regel Schriftwerke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG und somit urheberrechtlich geschützt. Dennoch ist das Kopieren und Veröffentlichen von AGB weit verbreitet.
Peer Steinbrücks Mittelfinger hat im vergangenen Wahlkampf einige Bekanntheit erreicht. Der Fotograf des „Stinkefinger-Bildes“ fordert nun eine urheberrechtskonforme Nutzung des Bildes. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen z. B. in Form eines Bildzitates möglich.
Ein Internetauftritt ist üblicherweise über zwei Domainnamen erreichbar. Bestehen Nutzungsrechte an Bildern ist die Zugriffsmöglichkeit über zwei Domains daher im Zweifel keine Urheberrechtsverletzung.