LG Düsseldorf: Prominente müssen Pop-Art nicht dulden

Leitsätze der Redaktion Ein höheres Interesse der Kunst ist nur gegeben, wenn die Abbildung der Kunst im Sinne des Art. 5 GG dient und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Herstellung bzw. Verwertung des Bildes für den künstlerischen Zweck notwendig, geboten und verhältnismäßig ist. Ein höheres Interesse der Kunst scheidet aus, wenn nicht überwiegend künstlerische, sondern … Weiterlesen …

LG Köln, Urteil v. 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12

Leitsätze der Redaktion: Tritt eine Schauspielerin mit ihrem natürlichen Erscheinungsbild auf, wie es auch aus anderen Rollendarbietungen in der Öffentlichkeit bekannt ist, so tritt ihre Persönlichkeit nicht hinter die Maske der Filmfigur zurück. Ein Vorrang der Interessen der Presse an der gewerblichen Nutzung eines Bildnisses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist im Ergebnis nur dann … Weiterlesen …