Promis müssen Pop-Art-Porträts nicht dulden
Ein Prominenter Golf-Spieler wehrt sich gegen Pop-Art-Porträts seiner Person. Der Verkäufer hält dagegen: die Bilder befriedigen „das höhere Interesse der Kunst“. Doch was ist das eigentlich?
Ein Prominenter Golf-Spieler wehrt sich gegen Pop-Art-Porträts seiner Person. Der Verkäufer hält dagegen: die Bilder befriedigen „das höhere Interesse der Kunst“. Doch was ist das eigentlich?
Leitsätze der Redaktion Ein höheres Interesse der Kunst ist nur gegeben, wenn die Abbildung der Kunst im Sinne des Art. 5 GG dient und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Herstellung bzw. Verwertung des Bildes für den künstlerischen Zweck notwendig, geboten und verhältnismäßig ist. Ein höheres Interesse der Kunst scheidet aus, wenn nicht überwiegend künstlerische, sondern … Weiterlesen …
Wer nicht hören kann, muss fühlen – so liest sich ein Urteil des Landgericht Frankfurt (Oder). Das Fotografieren einer Trauergemeinde ist ein Angriff, dem man mit Notwehr begegnen darf.
Wird das Image einer Schauspielerin zu Werbezwecken ausgenutzt, ist das Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine Abwägung der Interessen kann nur zu Gunsten der Schauspielerin ausfallen, wenn das Bild nur zu Geschäftszwecken abgebildet wird.
Leitsätze der Redaktion: Tritt eine Schauspielerin mit ihrem natürlichen Erscheinungsbild auf, wie es auch aus anderen Rollendarbietungen in der Öffentlichkeit bekannt ist, so tritt ihre Persönlichkeit nicht hinter die Maske der Filmfigur zurück. Ein Vorrang der Interessen der Presse an der gewerblichen Nutzung eines Bildnisses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist im Ergebnis nur dann … Weiterlesen …
Insgesamt 32.500 Euro musste ein Frauenmagazin für die unzulässige Print- und Onlineveröffentlichung eines Fotos im Rahmen einer „Sex-Beichte“ zahlen.
Auf jeden in Deutschland verkauften PC oder Drucker darf eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden. Eine Zustimmung des Urhebers zu einer Vervielfältigung ist irrelevant und eine technische Schutzvorrichtung hat nur Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung.
Wer im Treppenhaus eines Mietshauses ein Bild aufhängen möchte, benötigt die Genehmigung des Vermieters. So sieht es zumindest das Amtsgericht Köln.
Polizisten in Frankfurt tragen Minikameras auf den Schultern – so sollen potentielle Angreifer abgeschreckt und Kriminelle überführt werden können. Der nächste Schritt zum Überwachungsstaat.
Die Frage ob das einbetten fremder Inhalte auf einer eigenen Seite gegen das Urheberrecht verstößt, bleibt weiter offen. Der Bundesgerichtshof hat sich nun an den EuGH gewandt, um das Problem auf Europa-Ebene klären zu lassen.
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