LG Frankfurt: unbefugt Intimfotos über Whatsapp zu verbreiten ist persönlichkeitsrechtsverletzend

Leitsätze der Redaktion: Niemand muss es dulden, dass von ihm Aktaufnahmen verbreitet werden. Durch die Verbreitung intimer Fotos wird das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person verletzt. Die Verbreitung greift in die Intimsphäre ein. Nicht jede Rechtsverletzung löst bereits einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens aus. Nur unter bestimmten erschwerenden Voraussetzungen ist das unabweisbare Bedürfnis anzuerkennen, dem Betroffenen wenigstens einen … Weiterlesen …

LG Köln, Urteil vom 10.10.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist Schauspielerin. Sie spielte die Titelrolle in dem Film „Y“ und arbeitete auch in Hollywood. Sie lebt in den USA. Im Frühjahr … Weiterlesen …

OLG Jena: Zu den Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs

Das Oberlandesgericht Jena hatte sich mit der Klage einer Chefärztin zu beschäftigen, die sich durch die Aussage, sie sei nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie tätigt, schwer beleidigt fühlte. Sie verlangte von der beklagten Zeitung, die diese Aussage veröffentlicht hatte, eine Geldentschädigung.

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