AG Husum: Für die Vergütung von Ebay-Fotos gibt es keinen Markt
Die Berechnung der Schadenshöhe bei nicht-gewerblicher Bildnutzung bei Ebay erfolgt nicht nach den MFM Empfehlungen. Dies entschied das AG Husum.
Die Berechnung der Schadenshöhe bei nicht-gewerblicher Bildnutzung bei Ebay erfolgt nicht nach den MFM Empfehlungen. Dies entschied das AG Husum.
Für ein qualitativ hochwertiges Foto sind 120,00 € Schadensersatz angemessen. Die MFM-Tabelle ist anzuwenden, es kann jedoch ein Abschlag vorgenommen werden.
Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 125 C 56/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 3.7.2013 – 125 C 56/13 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger weitere 210,00 € nebst Zinsen in Höhe … Weiterlesen …
Der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht fällt sehr unterschiedlich aus. Das OLG Brandenburg nimmt das 10-fache der Lizenzgebühr und kommt auf 450 € pro Bild.
Leitsätze des Gerichts: Für die Streitwertbemessung von Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht ist an den vom Urheber aufgezeigten drohenden Lizenzschaden anzuknüpfen. Dies wird dem wirtschaftlichen Interesse des Urhebers an der wirkungsvollen Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Schutzrecht und der Verteidigung daraus resultierender Vermögenspositionen als dem für die Wertbemessung maßgeblichen Faktor gerecht. Der Lizenzsatz ist mit dem … Weiterlesen …
Wird ein Foto trotz Abmahnung nicht entfernt, fällt eine Vertragsstrafe an. Bei mehreren Verstößen hängt die Höhe der Strafe davon ab, wie viele Entschlüsse man fassen muss, um den rechtswidrigen Zustand aufzueheben.
Leitsätze des Gerichts: Hat sich der Schuldner gegenüber dem Rechteinhaber verpflichtet, unter Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, mehrere im Rahmen einer mittlerweile beendeten Internetauktion unbefugt verwendete Fotos nicht weiter zu verwerten, so hat er nur eine einzige Vertragsstrafe verwirkt, wenn er gänzlich untätig bleibt, weil ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die … Weiterlesen …
Nachdem von den Gerichten in der Vergangenheit noch hohe Streitwerte für urheberrechtliche Streitigkeiten rund um die Fotonutzung angenommen wurden, ändert sich dies nun zunehmend.
OLG Hamm Beschluss vom 13. September 2012 Az. I-22 W 58/12 Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten vom 25.06.2012 werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 05.06.2012, soweit dieser die Streitwertfestsetzung betrifft, und vom 01.08.2012 aufgehoben.Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 900,00 € festgesetzt.Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. … Weiterlesen …
Auch Produktbilder sind geschützt. Selbstverständlich muss daher vor deren Verwendung eine Einwilligung eingeholt werden. Gerade bei Verkaufsplattformen wie eBay wird dies jedoch häufig missachtet.