Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) hat mit Beschluss vom 14.10.2011 über die Festsetzung des Streitwertes bei Fotonutzungen im Rahmen der Auktionsplattform eBay entschieden.
AG Köln: 45,00 € Schadensersatz für jedes unberechtigte Foto auf eBay
Leitsätze der Redaktion: Für eine Abmahnung darf ein Anwalt bei geschehener Verwertungsrechtsverletzung eingeschaltet werden. Der Gegenstandswert in Höhe von 7.500 € bei 4 Bildern ist gerechtfertigt. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers muss geboten sein. Dafür bedarf es in diesem Fall, dass die Nennung für den Urheber als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige … Weiterlesen …