Nach Informationen der ZEIT online hat das Landgericht Braunschweig zu Gunsten der Klägerin entschieden, dass die Biografie zu viele Urheberrechtsverstöße enthält. Insgesamt sollen 35 von 80 angezeigten Zitate nicht mit den Regeln des Urheberrechts konform laufen.
Bereits zu Beginn des Prozesses hatten wir über die Erfolgsaussichten der Klage berichtet.
Schwerpunkt der rechtlichen Prüfung war die Frage nach der korrekten Zitierweise, respektive der generellen Zulässigkeit, Loriots Aussagen in der Biografie zu zitieren.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass den strengen Anforderungen an das Verwenden eines fremden Werkes (in diesem Fall Notizen und Sprüche des Humoristen) nicht ausreichend Rechnung getragen wurde.
Dies hat zur Folge, dass der weitere Verkauf der Biografie „Loriot“ von Dieter Lobebrett unzulässig ist und gestoppt werden muss. Dies muss spätestens mit Rechtskraft des Urteils, also einen Monat ab Verkündung, geschehen. Nach Angaben der ZEIT hat der Riva Verlag jedoch in weiser Voraussicht bereits eine geänderte Auflage vorbereitet.
Es ist nichts das erste Mal, dass die Erbin des Humoristen gerichtlich gegen eine Veröffentlichung vorgeht. Bereits im Jahr 2011 wendete sie sich gegen die Veröffentlichung von Briefmarken mit Loriot-Motiven bei Wikipedia (wir berichteten) und erreichte eine einstweilige Verfügung zu ihren Gunsten.
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