rechtambild.de wünscht frohe Ostertage
Ein paar ruhige und hoffentlich sonnige Tage erwarten uns. Wir wünschen uns und unseren Lesern ein wenig Entspannung rum um das Osterwochenende.
Ein paar ruhige und hoffentlich sonnige Tage erwarten uns. Wir wünschen uns und unseren Lesern ein wenig Entspannung rum um das Osterwochenende.
Was bisher vornehmlich für Prominente entschieden wurde, gilt auch bei Privatpersonen. Der Schutz der Privatsphäre endet, wenn diese sich in der Öffentlichkeit preisgeben.
Nicht selten bekommt man bei Bildern das Gefühl eines Déjà-vu. Fotografen ärgern sich, dass übereifrige Nachahmer Bilder regelrecht kopieren. Das Landgericht Bochum sucht die Lösung in dem Unterschied der freien Bildbenutzung zur unfreie Bildbearbeitung.
Mit Kameras ausgestattete Schaufensterpuppen ermöglichen Ladenbesitzern das Erforschen des Kaufverhaltens Ihrer (potentiellen) Kunden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht scheint der Einsatz jedoch fraglich.
Beamte der Bundespolizei forderten den NRW Landtagsabgeordneten Nico Kern zur Löschung kurz zuvor aufgenommer Bilder eines Supermarkt-Logos auf. Wir wollen kurz analysieren ob die Aufnahmen tatsächlich rechtswidrig waren.
Ein Großteil der Sherlock Holmes Kurzgeschichten ist bereits als gemeinfrei einzustufen. Trotzdem versuchen Holmes‘ Erben, Lizenzgebühren geltend zu machen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die Kölner Oper bei Premieren keine Fotografiererlaubnis für Pressefotografen erteilen muss.
Der Film „Unlike U“ stört die Berliner Verkehrsbetriebe weder in der Nutzung Ihres Eigentums noch ist eine Veröffentlichung des Filmmaterials unter Berücksichtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Verkehrsbetriebe rechtswidrig. So das KG Berlin in seinem Urteil.
Die grüne Bundestagsfraktion präsentiert erste Ergebnisse ihrer Projektgruppe für ein modernes und faires Urheberrecht. Dazu gehört unter anderem auch die Begrenzung des Abmahnungswesens.
rechtambild.de wird heute drei Jahre alt und zur Feier des Tages wollen wir an drei Leser jeweils ein Exemplar unseres Buchs „Recht am Bild: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative“ verlosen.
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