An dieser Stelle haben wir für Sie alle bisher erschienenen Artikel gesammelt, die sich mit grundlegenden urheber- und fotorechtlichen Fragen beschäftigen.
Nackte Haut wird gerne gesehen. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Erotik und Pornografie – und das nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich. Wo liegt die Grenze? Alle Menschen haben Persönlichkeitsrechte die z. B. die persönliche Ehre schützen. Die schöpferische Leistung von Urhebern wird über diese Rechte hinaus durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt Nach stetiger Rechtsprechung gibt es kein Recht am Bild der eigenen Sache – mit Ausnahmen. Werden mehrere Menschen auf Gruppenfotos verewigt, sind keine Einwilligungen mehr erforderlich. Wer das denkt, sollte unbedingt weiterlesen. Entscheidendes Kriterium zur Erlangung des urheberrechtlichen Schutzes für Bilder und andere Werke ist die sog. Gestaltungshöhe. Was sich dahinter verbirgt, erläutert dieser Artikel. Von der Störerhaftung haben manche sicherlich schon oft gehört, doch viele fragen sich: was ist das genau und warum muss ich jetzt zahlen? Die Störerhaftung lässt prinzipiell jeden haften, der einen Beitrag zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit leistet. Man wird also zur Kasse gebeten, wenn man einem Täter allein schon die Möglichkeit gibt, rechtswidrige Handlungen vorzunehmen. Viele haben die Störerhaftung auf schmerzliche Art und Weise im Bereich des Filesharings kennen gelernt. Doch geht diese noch viel weiter.
Den Überblick über die Einräumung von Lizenzen und Unterlizenzen zu behalten ist nicht immer einfach. Hier ein Überblick darüber, welche Konstellationen beim Verkauf von Bildern üblich sind. Die Rechtsfolgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos sind für den Fotografen immens wichtig, denn mit diesem Werkzeugen kann er gegen Bilderklau vorgehen. Wer ein fremdes Foto verwendet, der muss den Fotografen nennen. Dies muss in einer Form geschehen, dass das Bild dem Fotografen eindeutig zugeordnet werden kann.Eine Gratwanderung zwischen Erotik und Pornografie – Teil 1
Das Bildzitat als Sonderfall der Zitierfreiheit
Urheberpersönlichkeitsrecht im Lichte der Fotografie
Das Recht am Bild der eigenen Sache
Der Irrglaube über Gruppenfotos
Die Gestaltungshöhe im Detail und die Auswirkungen im Fotorecht
Grundlegendes zur Störerhaftung
Der Verkauf von Fotos über (Stockfoto)-Agenturen
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung/Veröffentlichung
Das Recht auf Urhebernennung








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