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Veröffentlichung: 16. April 2010
Autor: Rechtsanwalt Florian Wagenknecht
- Kategorie:
- Fotorecht
- Grundlagen
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Eigentumsrecht
Das Recht am Bild der eigenen Sache

Die Frage nach dem “Recht am Bild der eigenen Sache” wird von Eigentümern immer wieder aufgeworfen, um das Fotografieren zu verbieten. Doch dieses Recht gibt es grundsätzlich nicht – mit wenigen Ausnahmen: Fotografieren auf fremden Grundstücken oder in fremden Gebäuden.
Grundsatz: Kein Recht am Bild der eigenen Sache
Es kann zunächst einmal davon ausgegangen werden, dass sich das Fotografieren des eigenen Autos, Fahrrads etc. nicht untersagen lässt und damit ohne vorherige Genehmigung fotografiert werden darf. Diese Bilder dürfen sogar kommerziell verwendet werden.
Und da Tiere im Sinne des Gesetzes ebenfalls Sachen sind, gilt für sie diese Grundregel gleichermaßen.
Ausnahme: Betreten fremder Grundstücke
Nicht zulässig sind jedoch solche Aufnahmen die unter Betreten des Grundstücks des Eigentümers entstanden sind. Solche Aufnahmen bedürfen regelmäßig der Zustimmung des Hausrechtsinhabers. Dies ist seit jeher die nahezu stetige Rechtsprechung. So beispielhaft hat das LG Berlin die Verbreitung von (Film-)Aufnahmen verboten, soweit diese innerhalb dieser Verkehrsmittel oder Anlagen aufgenommen worden sind (Urteil v. 10.05.2012 – 16 0 199/11).
Auch der bestätigt diese Ansicht in der viel beachteten “Preußische Schlösser und Gärten“-Entscheidung (Urteil v. 01.03.2013 – V ZR 14/12). Der Eigentümer werde anders als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt und kann nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen, die Verwertung solcher Fotografien zu unterlassen.
Ausnahme: Betreten fremder Gebäude
Auch der Hausrechtsinhaber kann ein Fotografierverbot aussprechen. So entschieden im Wikimedia-Streit.
Ein Museum hat mit AGB ein Fotografierverbot in den Besichtigungsvertrag einbezogen , die der Besucher mit Eintritt in das Museum abschließe. Bei Verstoß kann das Museum bei Verstoß gegen dieses vertragliche Fotografierverbot Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
(Foto: TimToppik / Quelle: photocase.com)
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