Digitaler Radiergummi für Bilder gestartet – Update

digitaler radiergummi

Der Schutz digitaler Inhalte im Internet ist gerade hinsichtlich der drohenden urheberrechtlichen Verletzungen ein lohnenswertes Ziel. So sehr der Wunsch nach diesem Schutz jedoch besteht, so schwer ist auch dessen Umsetzung. Ein Versuch, zumindest das technisch derzeit Mögliche auszuschöpfen, hat die X-pire! GmbH mit ihrem Dienst für Bilddateien gestartet. So lassen sich (derzeit nur) Dateien … Weiterlesen …

Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

Folgende Urteile sind der Datenbank hinzugefügt worden:

BGH, Urteil vom 1. 12. 1999 – I ZR 49/ 97 – Marlene Dietrich:

Leitsätze des Gerichts:

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen Erscheinungsformen wie das Recht am eigenen Bild und das Namensrecht dienen dem Schutz nicht nur ideeller, sondern auch kommerzieller Interessen der Persönlichkeit. Werden diese vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts durch eine unbefugte Verwendung des Bildnisses, des Namens oder anderer kennzeichnender Persönlichkeitsmerkmale schuldhaft verletzt, steht dem Träger des Persönlichkeitsrechts unabhängig von der Schwere des Eingriffs ein Schadensersatzanspruch zu.

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Linktipp: Wo sind meine Bilder?

Neben den teilweise sehr theoretischen Fragen über das „Ob“ und „Wie“ der Vergütung und Quellennennung, gibt es die mindestens ebenso ausschlaggebende Frage: „Wo sind meine Bilder?“ Wem nutzt das Wissen, im Recht zu sein, wenn nicht bekannt ist ob, und wenn ja wo, eigene Bilder überhaupt genutzt werden? Die Unendlichkeit des Internets ist hierbei Fluch … Weiterlesen …

Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

OLG Dresden: Zur Veröffentlichung eines Bildnisses der Zeitgeschichte – 4 U 127/10 Leitsätze des Gerichts: Ob die Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte auf einem Gemälde deren Intimsphäre verletzt, ist auf Grund einer Abwägung mit den entgegenstehenden Grundrechten des Künstlers zu ermitteln. Sie kann zulässig sein, wenn das Bildnis einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage darstellt, … Weiterlesen …

Terminvorschau: Kommende Verhandlungen des BGH mit fotorechtlicher Relevanz

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht/aktualisiert die Pressestelle des Bundesgerichtshof die in naher Zukunft zu erwartenden Verhandlungen.

Aus der aktuellen Terminübersicht (Stand 30.09.2010) sind folgende Verhandlungen mit Bezug zum Fotorecht hervorzuheben:

Verhandlungstermin: 18. November 2010

Aktenzeichen: I ZR 119/08

Vorinstanzen: LG Siegen – Urteil vom 17. Juni 1997 – Aktz.: 6 O 78/97; OLG Hamm – Urteil vom 26. Februar 1998 – Aktz.: 4 U 154/97

Zusammenfassung der Pressestelle:

Der Kläger ist einer der bekanntesten Fernsehmoderatoren. Die Beklagte gibt die Osnabrücker Sonntagszeitung (OSZ), ein kostenloses Anzeigenblatt, heraus. Im Sommer 2006 fertigte sie eine Nullnummer eines geplanten neuen Magazins mit dem Titel „Markt & Leute“. Das Titelblatt beinhaltete ein Portrait-Foto des Klägers und einen Artikel, der sich mit einer Gerichtsentscheidung zu der Berichterstattung über die am 7.7.2006 stattfindende Hochzeit des Klägers befasste. Die Beklagte richtete eine entsprechende Internetseite ein, auf der eine gefaltete Ausgabe der Nullnummer mit einem Teil des Artikels über den Kläger zu sehen war. Das Titelblatt der Nullnummer erschien auch in Anzeigen der OSZ. Der Kläger macht im Wege der Stufenklage Auskunft und Schadensersatz geltend.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat ihr auf der ersten Stufe (Auskunft) stattgegeben.

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Die AGB von Bildagenturen

Sie sind bei Fotolia.de oder ähnlichen Bildagenturen angemeldet?
Dann kann ein Blick auf die AGB nicht schaden. Denn es kann teuer werden, wenn man Opfer einer Abmahnung durch eine Bildagentur wird. Oftmals weiß man zuerst garnicht, was man falsch gemacht haben soll.

Wie wohl jeder Fotograf mittlerweile weiß, hält das UrhG mit den heutigen Medien nicht so ganz Schritt und ist, wenn überhaupt, nur bedingt anwendbar oder unterliegt einem breiten Spektrum an Interpretationen.

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

Landgericht Bielefeld: Zum Widerruf der Einwilligung bei Personenfotografien – 6 O 360/07
Leitsätze der Redaktion:

  1. Filmaufnahmen von Minderjährigen im Alter von 8 – 17 Jahren bedürfen der Einwilligung des (einsichtsfähigen) Kindes sowie der Zustimmung der Eltern zu dieser Einwilligung. Dabei kann in der Regel ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von einer Einsichtsfähigkeit des Kindes ausgegangen werden.
  2. Wird bei Filmaufnahmen mitgewirkt, kann darin eine stillschweigende Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung dieser Aufnahmen angenommen werden, da der Betroffene damit ein Verhalten an den Tag legt, das für den objektiven Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden kann. Die Einwilligung kann mit Hinblick auf das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht bis zum Ende der Aufnahmen jederzeit widerrufen werden.
  3. Ein Hinweis des Produktionsteams, die betroffene Person „müsse mitmachen, weil es sonst ein Vertragsbruch sei“ stellt keine rechtswidrige Drohung dar, die eine Einwilligung entfallen ließe. Zwar dürfe kein rechtlicher Zwang entstehen, an der Produktion aktiv teilzunehmen, jedoch hätte ein grundloser Abbruch der Filmaufnahmen durchaus grundsätzlich einen Vertragsstrafen- oder Aufwandsanspruch der Produktionsfirma auslösen können. Dies stellt insofern rechtlich zutreffend die Folgen eines grundlosen Abbruchs der Filmarbeiten dar.
  4. Weichen die Vorstellung der betroffenen Person von einzelnen Szenen des zu erstellenden Films von der Planung der Produktionsfirma ab, berechtigt dies nicht dazu, die Mitarbeit folgenlos einzustellen.

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Az.: 324 O 23/08

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

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Lizenz-Änderung bei Photocase

Zum 21. Juni 2010 wurden die Lizenzbedingungen der Fotoagentur Photocase geändert. Nach den großen Agenturen wie Fotolia oder PantherMedia haben sich nun auch die Betreiber von Photocase für die direkte Übertragung der Nutzungsrechte von der Agentur an den Kunden entschieden. Hierfür wurde ein Paragraph in die Lizenzbedingungen für Fotografen eingefügt, der eine entsprechende Regelung trifft. … Weiterlesen …