Zu verschiedenen Terminen ab Juni diesen Jahres hat das Bundesministerium der Justiz zu Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts geladen. Insbesondere soll zu den Themen Leistungsschutzrecht für Verleger, Open Access, Kabelerweiterung und Kneipenrecht angehört werden.
Urheberrecht
BGH: Keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche
Der BGH hat mit dem Urteil vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08) die Klage einer Künstlerin abgewiesen, welche durch die Praktiken der Google Bildersuche einen Eingriff in ihr Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sah.
Die Künstlerin unterhält eine Website und hat darüber Fotos eigener Kunstwerke ins Internet gestellt. Diese Bilder werden bei Google in der Bildersuche als Vorschaubilder (Thumbnails) angezeigt. Die Künstlerin wollte dies durch eine Unterlassungsklage verhindern.
Video: Sixtus vs. Lobo – Das Urheberrecht
Ist das Urheberrecht geeignet die rechtlichen Probleme des 21. Jahrhunderts zu meistern? Muss das Wissen überhaupt frei sein? Und wie kann die Kopie eines Werkes ein Diebstahl sein? In einer aktuellen Episode von „Sixtus vs. Lobo“ wird der Streit über Sinn und Zweck des Urheberrechts gekonnt und mit Witz dargestellt. Die Idee ist zugegebenermaßen nicht … Weiterlesen …
Google Bildersuche ist keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung
Der BGH hat ein weiteres Geschäftsmodell gesichert. Die Erstellung von Thumbnails durch den Internetkonzern Google ist nach Ansicht des Gerichts zwar eine Urheberrechtsverletzung, allerdings nicht rechtswidrig.
Nutzungsrechte und eine angemessene Vergütung
Jeder möchte für seine Arbeit angemessen entlohnt werden. Dass dies bei Urhebern auch so sein muss, steht sogar im Gesetz. Aber was heißt „angemessen“ in der Praxis?
Recht zur Ausstellung, Vortragung, Aufführung, Vorführung und der öffentlichen Zugänglichmachung
Die Verwertungsrechte des Fotografen sind Grundlage seines wirtschaftlichen Schaffens. Sie bedürfen daher einer besonderen Aufmerksamkeit, die ihnen diese Artikelserie bieten soll.
Das Verbreitungsrecht
Die Verwertungsrechte des Fotografen sind Grundlage seines wirtschaftlichen Schaffens. Sie bedürfen daher einer besonderen Aufmerksamkeit, die ihnen diese Artikelserie bieten soll.
Das Vervielfältigungsrecht
Im ersten Teil der Serie soll das Recht des Urhebers, also des Fotografen, auf Vervielfältigung erläutert werden. Dieses steht gem. § 16 UrhG zunächst ausschließlich dem Urheber zu. Nur er darf seine Bilder vervielfältigen. Um Missverständnissen vorzubeugen möchte ich an dieser Stelle folgenden Hinweis einfügen. Dieses Recht kann durch Verträge, Lizenzen und Einwilligungen eingeschränkt werden, was in der Praxis auch regelmäßig der Fall ist. Diesen Einschränkungen widmet sich wegen der Komplexität der Thematik aber ein eigener Artikel. An dieser Stelle soll (wie auch in der gesamten Serie) zunächst ein grundlegendes Verständnis für die dem Fotografen grundsätzlich zustehenden Rechte an den von ihm geschossenen Bildern vermittelt werden.
Die Verwertungsrechte des Fotografen
Die Verwertungsrechte des Fotografen sind Grundlage seines wirtschaftlichen Schaffens. Sie bedürfen daher einer besonderen Aufmerksamkeit, die ihnen diese Artikelserie bieten soll.
Urheberpersönlichkeitsrecht im Lichte der Fotografie
Alle Menschen haben Persönlichkeitsrechte die z. B. die persönliche Ehre schützen. Die schöpferische Leistung von Urhebern wird über diese Rechte hinaus durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt