Das Landgericht Hamburg hatte bereits am 05.01.2007 zu entscheiden (Az. 308 O 460/06), in wie weit ein Bild veändert werden darf, wenn der Urheber nicht um Erlaubnis gefragt wurde. Es ging also insbesondere um § 39 Urheberrechtsgesetz (UrhG) und die Einschränkungen des Urheberpersönlichkeitsrechts des Fotografen. Im vorliegenden Fall wurde die Veränderung als rechtswidrig eingestuft und sogar ein schwerwiegender Eingriff festgestellt.
Google+ und das Fotorecht – Was passiert beim Teilen & Co?
Google Plus (Google+) ist neu, aufgeräumt und als Facebook / Twitter – Konkurrent per Definition bereits für viele Nutzer ein lohnenswerter Service. Über die Datenschutzbestimmungen wird bereits an anderen Stellen diskutiert (Social Media Recht Blog, Spreerecht), daher wollen wir uns an dieser Stelle „nur“ den urheber- und lizenzrechtlichen Schwierigkeiten des neuen Social Networks widmen. Als … Weiterlesen …