In der am 4. Juli 2011 verabschiedeten Handlungsempfehlung, hat sich die Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ für eine Vereinfachung der urheberrechtlichen Vorschriften und eine breite Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen ausgesprochen.
Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, das sich wandelnde Nutzungsverhalten zum Anlass zu nehmen, die urheberrechtlich relevanten Bestimmungen verstärkt daraufhin zu überprüfen, ob sie für Rechteinhaber, Anbieter und Nutzer klar und verständlich formuliert sowie möglichst einfach anwendbar sind.
Für nicht erforderlich hält die Kommission jedoch die Ausrichtung des Urheberrechts aus der Sicht des Nutzers. Vielmehr müssen die wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Schöpfer gewahrt bleiben.
Neben der Vereinfachung der Vorschriften müsse eine verstärkte Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen, die Möglichkeiten lizenzfreier und an jedermann lizenzierter Inhalte, sowie die Creative-Commons-Lizenzen erfolgen. Bereits in der Schule sei mit der Vermittlung entsprechender Kenntnisse zu beginnen, um das gesellschaftliche Verständnis für die einzelnen Belange der Nutzer und Rechteinhaber von Grund auf zu gewährleisten.
Um auch auf europäischer Ebene eine möglichst einfache Verteilung von Informationen über die richtigen Lizenzen zu erreichen, schlägt die Kommission eine Informationsplattform auch auf dieser Ebene vor. Als Vorbilder nennt sie Projekte wie Wikipedia und Linux, die eindrucksvoll zeigten, wie sich im Einklang mit den urheberrechtlichen Regelungen Kreativität fördern lässt.
Quelle:
– Enquete Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“