Gewerbliche Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsstreitwert zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Missachtung von Creative Commons Lizenzbedingungen: Das Fehlen eines geforderten Wikimedia-Links führt noch nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
Die unlizenzierte Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Intranet stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und ist unzulässig.
Das Selfie das Affen Naruto kennt so ziemlich jeder. Doch bei wem liegt das Urheberrecht? Neben dem Fotografen kämpft nun auch Peta darum.
AG München: Die für die örtliche Zuständigkeit (§ 104a UrhG) vorausgesetzte gewerbliche Tätigkeit verlangt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Privatem Fotografen wurde die Veröffentlichung von Fotos von gemeinfreien Bildern auf Wikimedia untersagt. Nun geht der Streit bis zum BGH.
OLG Hamburg: Online-Buchhändler haften für Persönlichkeitsverletzungen in den von ihm veräußerten Werken. Keine Privilegierung als Buchhändler.
Google ändert seine Bildersuche nun auch in Deutschland. Google zeigt ab sofort nicht nur Thumbnails, sondern alle Bilder in Originalgröße an.
Bei der Beauftragung von Webdesignern für die Erstellung der professionellen Webseite haften die Webdesigner für begangene Urheberrechtsverstöße.