Der Streit um das Affen-Selfie – Nun beansprucht Peta Urheberrecht [Update]
Das Selfie das Affen Naruto kennt so ziemlich jeder. Doch bei wem liegt das Urheberrecht? Neben dem Fotografen kämpft nun auch Peta darum.
Das Selfie das Affen Naruto kennt so ziemlich jeder. Doch bei wem liegt das Urheberrecht? Neben dem Fotografen kämpft nun auch Peta darum.
AG München: Die für die örtliche Zuständigkeit (§ 104a UrhG) vorausgesetzte gewerbliche Tätigkeit verlangt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Privatem Fotografen wurde die Veröffentlichung von Fotos von gemeinfreien Bildern auf Wikimedia untersagt. Nun geht der Streit bis zum BGH.
OLG Hamburg: Online-Buchhändler haften für Persönlichkeitsverletzungen in den von ihm veräußerten Werken. Keine Privilegierung als Buchhändler.
Google ändert seine Bildersuche nun auch in Deutschland. Google zeigt ab sofort nicht nur Thumbnails, sondern alle Bilder in Originalgröße an.
Bei der Beauftragung von Webdesignern für die Erstellung der professionellen Webseite haften die Webdesigner für begangene Urheberrechtsverstöße.
Keine Berechnung des Schadensersatzes bei fehlender Unterlizenz auf Grundlage der MFM-Honorarbasis: Die Höhe des Schadens richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Lizenzhöhe.
Die Berechnung des Schadensersatzes für eine unberechtigte Unterlizenz bei Fotografien richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Lizenzhöhe.
Weiteres Urteil im Wikimedia-Streit um Reproduktionsfotografien: LG Stuttgart spricht sich für urheberrechtlichen Schutz von Reproduktionsfotografien aus.
Bei Rechtsverstößen im Internet ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte auch dann gegeben, wenn die betroffene Rechtsposition im Inland geschützt ist und die Internetseite im Inland öffentlich zugänglich ist.