Ausnahmen für Blinde – Treaty for the Blind
Ziel des im Juni in Marrakesh zu verhandelnden internationalen Abkommens ist es, den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für sehbehinderte Menschen auf der ganzen Welt zu verbessern.
Ziel des im Juni in Marrakesh zu verhandelnden internationalen Abkommens ist es, den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für sehbehinderte Menschen auf der ganzen Welt zu verbessern.
Angeblich verstößt der 23-jährige Niederländer Mark de Heide mit seinen Videos nicht nur gegen das Urheber- sondern auch gegen das Patentrecht und musste deshalb nun den Großteil seiner Tutorials löschen.
Die Frage ob das einbetten fremder Inhalte auf einer eigenen Seite gegen das Urheberrecht verstößt, bleibt weiter offen. Der Bundesgerichtshof hat sich nun an den EuGH gewandt, um das Problem auf Europa-Ebene klären zu lassen.
Das sog. Framing von Videos verletzt Rechte des Urhebers – oder auch nicht. Der Bundesgerichtshof ist sich noch nicht sicher und legt die Frage möglicherweise dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor.
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie mit dem Werk „Mein Kampf“ ab Ende des Jahres 2015 umgegangen werden soll.
Ein Großteil der Sherlock Holmes Kurzgeschichten ist bereits als gemeinfrei einzustufen. Trotzdem versuchen Holmes‘ Erben, Lizenzgebühren geltend zu machen.
Die grüne Bundestagsfraktion präsentiert erste Ergebnisse ihrer Projektgruppe für ein modernes und faires Urheberrecht. Dazu gehört unter anderem auch die Begrenzung des Abmahnungswesens.
In einem Eilverfahren hat das LG Frankfurt überprüft, inwiefern einer XML-Datei urheberrechtlicher Schutz zustehen kann. Dies sei jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Datei von einem bestehenden Computerprogramm durch Export generiert wurde.
Nachdem der 3D-Druck lange nur eine Vision diverser Hollywoodregisseure war, ist die Technik mittlerweile derart fortgeschritten, dass die entsprechenden Drucker selbst für den Privathaushalt einigermaßen erschwinglich werden.
Wenn kein anderes Mittel zur Verfügung stand, wurde oftmals das Urheberrecht genutzt, um unerwünschte Veröffentlichungen zu unterbinden. Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs könnte dem nun Einhalt gebieten.