Zentrale Anlaufstelle für Widersprüche gegen StreetView und Co

Die Unternehmen Bitkom, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Encourage Directories, Google, Microsoft Deutschland, Nokia und Panolife haben sich bereits vor einiger Zeit zusammengetan und einen Verein zur Selbstregulierung gegründet. Basierend auf dem Geodatendienstekodex setzt der Verein sich dafür ein, dass bei Geodatendiensten wie z.B. Google StreetView oder Microsoft Streetside den Datenschutzbedenken natürlicher und juristischer Personen Rechnung getragen wird. In diesem Kodex verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen dazu, folgenden Kriterien einzuhalten:

  • größtmögliche Transparenz über die Dienste herzustellen,
  • eine zentrale Informations- und Widerspruchsstelle einzurichten,
  • eine Datenschutzerklärung an leicht auffindbarer Stelle ihres Internetauftritts zu platzieren,
  • auf Ihrer Website an prominenter Stelle einen Kontakt für die Ausübung der im Kodex eingeräumten Rechte anzugeben,
  • auf der eigenen Dienste-Website eine leicht verständliche Beschreibung ihres Dienstes zur Verfügung zu stellen,
  • auf der eigenen Dienste-Website mit einem Vorlauf von mindestens einen Monat über geplante Aufnahmeverfahren in den genannten kreisfreien Städten und Landkreisen zu informieren,
  • auf der eigenen Dienste-Website zu informieren, in welchen kreisfreien Städten und Landkreisen bereits Aufnahmen angefertigt wurden und ob das Bildmaterial bereits über das Internet zum Abruf bereit steht und
  • Berechtigten die unbefristete Möglichkeit einzuräumen, die Unkenntlichmachung ihres Hauses, ihres Kfz-Kennzeichens oder ihres Gesichts ganz oder teilweise zu verlangen.

Nun haben auch Verbraucher die Möglichkeit über die Website des GDC zu überprüfen, welche Dienste relevantes Bildmaterial vorhalten. Liegen Bilder des eigenen Hauses oder der eigenen Person vor, so erhält man eine passende Beschreibung wie bei dem jeweiligen Dienste-Anbieter Widerspruch einzulegen ist. Allerdings muss man sich hierzu weiterhin selbst an den Anbieter wenden. Der GDC übernimmt diesen Schritt nicht, sondern zeigt nur die Anlaufstelle und die Vorgehensweise auf.

Darüber hinaus stellt der Verein eine kostenfreie telefonische Beratungsstelle und eine Beschwerdemöglichkeit über Unternehmen die gegen den Geodatenschutzkodex verstoßen, zur Verfügung.

Eine zentrale Anlaufstelle wie diese ist grundsätzlich zu begrüßen, denn sie zeigt, dass man sich bei den teilnehmenden Unternehmen der Datenschutzbedenken bewusst ist. Langfristig ist jedoch zu hoffen, dass sich weitere Unternehmen dem Verein anschließen.

(Bild: © ChaotiC_PhotographY – Fotolia.com)

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