Diese Artikelserie soll sich primär mit den Folgen einer rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos beschäftigen. Dabei handelt es sich um solche Ansprüche, die sich nicht immer direkt aus dem Urhebergesetz ergeben, sondern aus anderen Rechtsgebieten abgeleitet oder von der Rechtsprechung gewohnheitsrechtlich anerkannt sind. Sie gelten für solche Fälle, in denen eine Aufnahme rechtswidrig hergestellt oder verbreitet wurde.
Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn keine Berechtigung zur Ablichtung einer Marke oder Person vorlag. Die dargestellte Person oder der Markeninhaber kann dann die in dieser Serie erläuterten Ansprüche geltend machen.
Für Fotografen ist ein Wissen über solche Ansprüche bzw. deren Voraussetzungen schon allein deswegen bedeutend, da eine Verletzung (und damit eine mögliche Haftung) bereits in ihrem Ursprung vermieden werden kann.
Folgende Artikel sind bisher erschienen bzw. noch geplant:
- Teil 1: Anspruch auf Auskunft, Beseitigung und Vernichtung/Herausgabe
- Teil 2: Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung/Veröffentlichung
- Teil 3: Zahlungsansprüche/Schadensersatz
(Foto: Roodini / photocase.com)