Sicherheitspersonal darf Fluggast zum Fotografieren zwingen

Der Kläger wurde bei der Sicherheitskontrolle am Münchener Flughafen von dem Sicherheitspersonal dazu angehalten, ein Foto mit seiner Digitalkamera zu schießen. Damit sollte festgestellt werden, ob diese echt ist. Der Fluggast weigerte sich mit der Begründung, dass die Speicherkarte voll sei und er kein wertvolles Urlaubsbild löschen wolle. Aufgrund dessen durfte er die Sicherheitskontrolle nicht passieren und verpasste seinen Flug. Anschließend erhob er vor dem VG München Klage gegen den Freistaat Bayern (Az.: M24 K 14.1502).

„Kameras sind nicht immer Kameras“ so das Gericht

Nach dem Luftflugsicherheitsgesetz können Fluggäste aus dem Sicherheitsbereich verwiesen werden, wenn sie die Kontrolle der mitgebrachten Gegenstände ablehnen. Im Hinblick auf die gestiegenen Sicherheitsmaßnahmen nach dem 11. September 2001 müsse der Fluggast das Schießen eines Testfotos hinnehmen, meint die Richterin.

Sicherheit ist wichtiger als Urlaubsbilder

Röntgen alleine reiche nicht aus um die Echtheit einer Kamera festzustellen. Vielmehr sei das Fotografieren die einzige sichere Methode. Den Verlust eines Bildes habe der Fluggast hinzunehmen, da das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit im Flugverkehr viel schwerer wiege. Nach diesem Hinweis des Gerichtes zog der Kläger die Klage zurück.

(Bild: © Regormark – Fotolia.com)

2 Gedanken zu „Sicherheitspersonal darf Fluggast zum Fotografieren zwingen“

  1. Nachvollziehbar. Jedoch würde ich den Sicherheitseinrichtungen empfehlen, passende Speicherkarten parat zu haben. Das würde das Problem relativ leicht lösen.

    Antworten
  2. Das Röntgenbild meiner digitalen Kamera fand ich interessant, ihr Innenleben war deutlich zu erkennen. Gleiches gilt für den Aufsteckblitz. Auf der anderen Seite, wer nimmt nur eine Speicherkarte mit in den Urlaub? Nebenbei, ich würde die Gelegenheit nutzen eine vernünftige Porträtaufnahme vom Sicherheitsmitarbeiter anzufertigen.

    Viel größere Probleme gibt es mit Analogkameras. Dort lege ich erst nach den Kontrollen einen Film ein. Es währe nicht das erste Mal, daß ein Sicherheitsmitarbeiter bei geöffnetem Verschluß durch eine Kamera schauen möchte. Sehr beliebt sind auch Blicke durch Wechselobjektive, weil deren Inhalt im Röntgenbild tatsächlich nicht erkennbar ist.
    An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, daß in Deutschland das Recht auf eine Handkontrolle beim Filmmaterial besteht. Sowohl die Geräte als auch das Personal dafür sind vorhanden. Die Kontrolle bei 30 Filmen dauert allenfalls zehn Minuten.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar