Rechtsbehelfe in der Medienberichterstattung: Der Gegendarstellungsanspruch

Rechtsbehelfe in der Medienberichterstattung: Nicht selten kommt es vor, dass über Prominente, aber auch Privatpersonen und Unternehmen knapp an der Wahrheit vorbei berichtet wird. Dies muss der Betroffene nicht hinnehmen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt dem Einzelnen das Recht, grundsätzlich selbst darüber entscheiden zu können, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellen will und ob – … Weiterlesen …

BGH: Wann ist ein Hostprovider für Persönlichkeitsrechte verletzende Blog-Einträge verantwortlich?

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie ein Hostprovider, also derjenige, der Dritten eine technische Plattform zur Errichtung von Webseiten zur Verfügung stellt (z. B. blogger.com, wordpress.com, etc.), zu reagieren hat, wenn in einem dieser Blogs Persönlichkeitsrechte verletzende Aussagen getätigt werden (Urteil vom 25. Oktober 2011 – Az.: VI ZR 93/10).

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LG München I: Websitebetreiber haftet für unzulässige Verwendung von Karl Valentin-Spruch

Das Landgericht München I hatte über ein Unterlassungsbegehren der Gesamtrechtsnachfolgerin des bayerischen Komikers und Volkssängers Karl Valentin zu entscheiden (Urteil vom 8. September 2011, Az.: 7 O 8226/11). Auf einer Zitate-Website wurde eine Aussage Valentins verwendet, die unter anderem auch in dem Band „Karl Valentins gesammelte Werke“ veröffentlicht worden ist. Die Website verfolgt als Hauptzweck die Bereitstellung von Zitaten aller Art und von verschiedenen Künstlern und Personen des öffentlichen Lebens. Die Zitate selber können von Nutzern in andere Websites eingebunden oder an Dritte versendet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit für die Nutzer, selbst Zitate beizusteuern.

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Der „fliegende Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Der fliegende Gerichtsstand ist Gegenstand kontroverser Debatten. Insbesondere bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet muss sich tatsächlich die Frage gestellt werden, ob es sich um eine zeitgemäße und vor allen Dingen zweckmäßige Regelung handelt. Zu Beginn soll hier jedoch zunächst dargestellt werden, was unter einem „fliegenden Gerichtsstand“ überhaupt zu verstehen ist. I. Der fliegende … Weiterlesen …

Grundlegendes zur Störerhaftung

Von der Störerhaftung haben manche sicherlich schon oft gehört, doch viele fragen sich: was ist das genau und warum muss ich jetzt zahlen? Die Störerhaftung lässt prinzipiell jeden haften, der einen Beitrag zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit leistet. Man wird also zur Kasse gebeten, wenn man einem Täter allein schon die Möglichkeit gibt, rechtswidrige Handlungen vorzunehmen. Viele haben die Störerhaftung auf schmerzliche Art und Weise im Bereich des Filesharings kennen gelernt. Doch geht diese noch viel weiter.

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BGH: Keine vorbeugende Unterlassungserklärung für „kerngleiche“ oder ähnliche Bildberichterstattung

Der Bundesgerichtshof hatte bereits vor einiger Zeit zu entscheiden, ob eine Unterlassungserklärung im Bereich der Bildberichterstattung nicht nur für die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch präventiv für ähnliche und „kerngleiche“ Berichterstattungen (Urteil v. 23.06.2009, Az.: VI ZR 232/08) abzugeben ist.

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LG Hamburg: Stylist wird durch Werbemaßnahme eines Mobilfunkanbieters nicht unzulässig vereinnahmt

Das LG Hamburg (Az.: 324 O 134/11) hatte über die Klage eines u.a. durch Auftritte in mehreren Staffeln des Fernsehformats „Germany’s next Topmodel“ als „Hair & Makeup Artist“ bekannten Stylisten gegen einen Mobilfunkanbieter zu entscheiden. Der Kläger fühlte sich durch die Werbemaßnahmen der Beklagten in unzulässiger Weise vereinnahmt.

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LG Köln: Kein Rechtsverstoß bei Zugänglichmachung der Abbildungen von Personen in Personensuchmaschinen

In dem Verfahren vor dem LG Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) fühlte sich der Kläger durch die Veröffentlichung seines Bildes bei einer Personensuchmaschine in seinem Recht am eigenen Bild und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Fall erinnert stark an das Urteil zu den Google-Vorschaubildern und die entsprechenden Grundsätze werden auch hier angewandt.

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