Woher kommt eigentlich der Ausdruck „Recht am eigenen Bild“? Darauf wurden wir des Öfteren angesprochen und haben uns nicht selten selbst gefragt, was es damit auf sich hat. Daher an dieser Stelle eine kleine geschichtliche Anekdote.
Grundlagen
Grundlagen des Fotorechts
Die Gestaltungshöhe im Detail und die Auswirkungen im Fotorecht
Entscheidendes Kriterium zur Erlangung des urheberrechtlichen Schutzes für Bilder und andere Werke ist die sog. Gestaltungshöhe. Was sich dahinter verbirgt, erläutert dieser Artikel.
Die freie (Bild)Benutzung und die Grenze zur Bearbeitung – Update
Der Unterschied zwischen den juristischen Begriffen „freie Benutzung“ und „unfreie Bearbeitung“ ist entscheidend, aber nicht leicht verständlich. Wir bringen Licht ins Dunkle.
Geld ist nicht alles – die „Entlohnung“ im Sinne des § 22 Satz 2 KUG
Money, Money, Money… spielt auch bei der Frage danach, ob eine Einwilligung der fotografierten Person erforderlich ist, eine Rolle. Sie ist nämlich dann entbehrlich, wenn entlohnt wurde.
Miturheberschaft im Fotorecht
In den meisten unserer Artikel sprechen wir von dem Fotografen als Urheber. Daran ist grundsätzlich auch nichts auszusetzen. Zumindest solange nicht, wie er selbst und allein für die Entstehung des Fotos verantwortlich ist. Was passiert jedoch, wenn an einem Foto nicht nur er, sondern auch viele weitere Personen mitgearbeitet haben? So haben doch auch der … Weiterlesen …
Postmortaler Persönlichkeitsschutz im Bildnisrecht
Die Regelungen der §§ 22 ff. KUG schützen die abgelichteten Personen vor der Verwendung ihrer Ablichtungen ohne ihre Zustimmung. Dieses Recht am eigenen Bild hat jedoch nicht nur zu Lebzeiten der Personen Bestand, sondern für einen gewissen Zeitraum auch nach dem Ableben. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der in § 22 Satz 3 KUG festgeschriebenen … Weiterlesen …
Gemeinfreie Werke
Gemeinfreie Werke genießen keinen Urheberrechtsschutz (mehr) und dürfen frei verwendet werden. Wann sind Werke jedoch gemeinfrei?
Nutzung von Creative Commons in der Fotografie
Was sind Creative Commons-Lizenzen?
Creative Commons-Lizenzen (CCL) sind vorgefertigte Lizenzverträge, die nach Gutdünken des Urhebers bei der Verbreitung kreativer Inhalte zur Anwendung kommen. Er entscheidet für jedes einzelne Werk oder mehrere gleichzeitig, welche Rechte er dem User zubilligen möchte und welche nicht. Anders als klassische Lizenzverträge werden CCL nicht für jeden Einzelfall neu aufgesetzt, sondern liegen in (derzeit) sechs Anwendungsvarianten bereits vor. Folgende Lizenzen sind derzeit aktuell:
Und sie war doch erst 17…
Bei der Ablichtung von Kindern ist hinsichtlich der Einwilligung besondere Vorsicht geboten! Häufig sind mehrere Einwilligungen erforderlich.
Zur Verletzung von Markenrechten durch die Verwendung von Fotografien
Neben den allgegenwärtigen Möglichkeiten der Verletzung von Persönlichkeits- oder Verwertungsrechten kann es, häufig unbewusst, durch die Abbildung von Markenzeichen auch zu einer Markenrechtsverletzung kommen. Wie schnell dies geschehen kann, kann man sich bewusst machen, indem man sich verdeutlicht, dass es nicht nur die typischen Markenzeichen wie Logos oder Firmennamen sind, die markenrechtlich geschützt sein können. … Weiterlesen …