OLG Jena: Zu den Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs

Das Oberlandesgericht Jena hatte sich mit der Klage einer Chefärztin zu beschäftigen, die sich durch die Aussage, sie sei nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie tätigt, schwer beleidigt fühlte. Sie verlangte von der beklagten Zeitung, die diese Aussage veröffentlicht hatte, eine Geldentschädigung.

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Urteilsbesprechung: LG Hamburg: „Peepshow auf dem Küchentisch“ – die Voraussetzungen eines Geldentschädigungsanspruches

Bereits 2009 hatte das LG Hamburg (Urteil vom 27.03.2009, Az 324 O 852/08) einen kuriosen Fall zu beurteilen: in einer Zeitung wurde unter der Überschrift „Peepshow auf dem Küchentisch“ darüber berichtet, wie ein Pärchen in der Küche eines Restaurants von Passanten beim Geschlechtsverkehr gefilmt wurde. Dem Bericht wurde von beschriebener Situation ein Bild beigefügt. Die … Weiterlesen …

In eigener Sache: Fotorecht Basics auf eigener Seite

Da sich mittlerweile eine Menge Artikel zu verschiedensten Themen in unserer Datenbank befinden, haben wir uns dazu entschlossen, die grundlegenden Artikel zu urheber- und fotorechtlichen Fragen auf einer eigenen Seite zusammenzufassen. Wir hoffen, damit ein wenig mehr Struktur und Übersicht in die Informationsflut bringen zu können. Hier geht es zur Seite der Fotorecht Basics.

LG Düsseldorf: Erstattung von Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird

In dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf am 19.01.2011 (Az. 23 S 359/09) ging es um eine Firma, welche Online-Speicherplatz anbietet. Ein Fotograf hatte dort Fotos hochgeladen und stellte dann fest, dass man diese auch wieder herunterladen konnte. Er mahnte die Firma daraufhin ab und velangte Ersatz der Abmahnkosten.

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Twitpic lässt Nutzerfotos vermarkten

Spiegel Online berichtet, dass nach einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotodienstes Twitpic am 4. Mai 2011, ist dem Unternehmen nun auch die Vermarktung der hochgeladenen Fotos gestattet. Nach dieser Änderung werden dem Dienst umfangreiche Nutzungsrechte an den hochgeladenen Bildern eingeräumt. Ebenfalls hat Twitpic mit der britischen Fotoagentur „Wenn“ ein Abkommen über die Vermarktung … Weiterlesen …

OLG München: Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig

Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 18 U 3097/09) hatte der Pressesenat des OLG München entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig ist. Die Gründe des Berufungsgerichts wurden nun in einer Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht.

Der Sachverhalt

Zum Streit kam es aufgrund eines Berichtes des Beklagten auf dessen Internetportal, der sowohl ein Foto des Klägers als auch seinen Deck- wie auch Klarname mit der Bezeichnung IMB (Informeller Mitarbeiter Beobachtung) enthielt. Gegen diese Veröffentlichung wandte sich der Abgebildete zunächst beim LG München I. Nach dem das Gericht ihm keinen Unterlassungsanspruch zusprach, ging er beim OLG München in Berufung. Erneut erfolglos.

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„Bitte nicht nachmachen“

Im Laufe der Zeit kommen einem viele Hinweise zu Ohren, die angeblich dabei helfen sollen, rechtliche Probleme zu umgehen. Erst letztens war erneut einer solch „heißer Tipp“ zu lesen. Es ging um folgendes:

Man nimmt sich eine beliebige Stockagentur, meldet dort einen fiktiven Account an, lädt rechtlich problematische Fotos hoch und „kauft“ diese dann von einem zweiten Account aus. Ziel des Ganzen soll natürlich sein, die rechtlichen Probleme zu umgehen und auf die Agentur verweisen zu können, wenn man abgemahnt werden sollte. Schließlich habe man die Fotos ja bei einer Agentur gekauft und sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen.

Da dieser „Tipp“ mittlerweile an einigen stellen im Netz auftaucht, sollte vielleicht kurz darauf hingewiesen werden, auf was für ein Minenfeld man da tritt.

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BGH Entscheidungsvorschau: Fotorechtlich relevante Verhandlungstermine

Für den 7. Juni 2011 hat der Bundesgerichtshof die Verhandlung für das Verfahren angesetzt, in dem sich der mittlerweile rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Beteiligung an einem Mord verurteilte Kläger gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der „Bild“-Zeitung wehrt. Diese hatte ein während des Verfahrens geschossenes Foto veröffentlicht, ohne das Gesicht des Klägers vorher unkenntlich zu machen. Dies hätte jedoch aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden geschehen müssen (§ 176 Gerichtsverfassungsgesetz).

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Kein Zutritt für Fotojournalisten

So entschied zumindest das VG Köln mit Urteil vom 5. Mai 2011 (Az.: 6 K 947/10) bzgl. der Premierenveranstaltung der Oper „Samson und Dalila“. Ein vom Axel Springer Verlag (Bild-Zeitung, Die Welt, etc.) beauftragter Fotojournalist sollte bei der Veranstaltung vom 9. März 2009 in der Kölner Oper Fotoaufnahmen machen. Die Aufnahmen wurden jedoch nicht zugelassen.

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