LG München I: Gabriele Pauli muss Latex-Fotos dulden

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 14.02.2012 (Az.: 9 O 29610/11) entschieden, dass die ehemalige Fürther Landrätin Gabriele Pauli es dulden muss, dass Fotos, die sie in aufreizender Pose und mit Latex-Handschuhen zeigen, veröffentlicht werden. 

Pauli hatte gegen den Bayerischen Rundfunk auf Unterlassung geklagt, da sie sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Dieser hatte die Bilder (ursprünglich für das Gesellschaftsmagazin „Park Avenue aufgenommen“) in seinem Politmagazin „Kontrovers“ gezeigt. Grund dafür war die Bewerbung eines Ex-Erotikmodels um die Position als Landrätin.

Der Vorsitzende Richter hatte die Entscheidung mit den Worten „Diese Bilder werden ein Teil von Ihnen bleiben“ kommentiert.

Noch Anfang 2007, kurz nachdem die Fotos entstanden sind, fand Pauli die Idee mit den Latex-Handschuhen noch „kreativ und künstlerisch“ und keineswegs exzentrisch. „Diese Bluse, dachte ich, wirkte eher bieder, das könnte ich zur Arbeit anziehen“, sagte sie.

Diese Meinung hat Pauli mittlerweile wohl geändert und will die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren und nach Aussage ihres Anwalts in Berufung gehen.

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