Keine Erkennbarkeit aufgrund Sonderwissens
Eine Person ist nicht erkennbar, wenn sich ein Erkennen nur wegen Sonderwissen aufgrund das Nachvollziehen der Situation und Schlussfolgerungen ergibt.
Eine Person ist nicht erkennbar, wenn sich ein Erkennen nur wegen Sonderwissen aufgrund das Nachvollziehen der Situation und Schlussfolgerungen ergibt.
In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
Fotos von Minderjährigen bedürfen bei späterer Verwendung der Genehmigung durch die inzwischen volljährig gewordenen Personen.
ProSieben filmte eine Joggerin ohne ihre Einwilligung und strahlte die Aufnahmen in einer TV-Sendung aus. Darin liege ein Verstoß gegen das KUG, so die ZAK.
Auch für den AStA der Uni Frankfurt gelten keine Sonderregeln bezüglich der Berichterstattung. Die Anprangerung eines einzelnen Studenten ist unzulässig.
Eine 16-Jährige stürzte aus dem Fenster ihres Elternhauses – und die Presse riecht Lunte: Ein Eingriff in das Bildnis- und allgemeine Persönlichkeitsrecht.
LG Frankfurt stuft das Versenden von Bildmaterial via WhatsApp als „Verbreiten“ i.S.v. § 22 KunstUrhG ein, woraus Unterlassungsansprüche resultieren.
Leitsätze der Redaktion: Niemand muss es dulden, dass von ihm Aktaufnahmen verbreitet werden. Durch die Verbreitung intimer Fotos wird das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person verletzt. Die Verbreitung greift in die Intimsphäre ein. Nicht jede Rechtsverletzung löst bereits einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens aus. Nur unter bestimmten erschwerenden Voraussetzungen ist das unabweisbare Bedürfnis anzuerkennen, dem Betroffenen wenigstens einen … Weiterlesen …
Nach dem OLG Stuttgart überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der trotz Verpixelung erkennbaren Abbildung des Vaters des Schützen von Winnenden und lehnt eine Geldentschädigung ab.
Gesichtszüge und Äußeres sind nicht allein entscheidend: Auch kennzeichnende Einzelheiten können prominente Person erkennbar machen.