Im Namen des Volkes
Urteil
Aktenzeichen: VI ZR 26/11
Verkündet am: 22. November 2011
OLG Frankfurt am Main untersagt die Bildberichterstattung über prominente Turnierteilnehmer, soweit es bei dem Bericht nicht um die Sportveranstaltung geht.
LG Köln: Die Funke-Mediengruppe muss Jogi Löw für insgesamt elf unzulässige Bildberichterstattungen eine Geldentschädigung in Höhe von EUR 220.000 zahlen.
Veröffentlichung eines Helene Fischer-Fotos mit Berichterstattung stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar – dennoch keine Geldentschädigung.
Auch für den AStA der Uni Frankfurt gelten keine Sonderregeln bezüglich der Berichterstattung. Die Anprangerung eines einzelnen Studenten ist unzulässig.
Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, die in Anlage K1 wiedergegebenen Fotos des Klägers zu verbreiten, wenn dies geschieht wie im Rahmen des in der Zeitung „BILD am Sonntag“ vom … Weiterlesen …
Immer wieder werden Bilder von Prominenten in Klatschmagazinen veröffentlicht. Nicht immer geschieht das mit entsprechender Einwilligung, was dann zu teuren Streitigkeiten wie diesem führt.
Im Namen des Volkes
Urteil
Aktenzeichen: VI ZR 26/11
Verkündet am: 22. November 2011
Leitsätze des Gerichts: