Fotografen für Google

Neben den bereits bekannten Projekten des Suchmaschinengiganten aus Mountain View wie Maps und Street View, versucht Google nun ein Business Photo-Programm zu etablieren. Dargestellt werden sollen die Innenräume lokaler Unternehmen.

Nach Outdoor kommt Indoor

Neben der Außenansicht, sollen die Nutzer also nun auch die Möglichkeit bekommen, sich in den Läden umzuschauen. Für die Erstellung der Innenraumfotos sucht Google nun auch in Deutschland freie Fotografen und Agenturen. Mitmachen kann allerdings nur derjenige, der sich bewirbt und bestimmte Kriterien erfüllt. So sind beispielsweise 30 Wochenstunden von Google für die Arbeiten eingeplant (ca. 2h pro Fototermin), Erfahrung im Telefon- und Haustürkauf erwünscht und auch nicht jede Kameraausrüstung zugelassen. Wie Telepolis berichtet, sind  nur Kameras von Nikon und Canon und Objektive mit einer Brennweite von acht Millimetern erlaubt. Diese Kriterien sollen einen möglichst reibungslosen Ablauf sowie eine vergleichbare Qualität der Fotos sicherstellen.

Welche Aufgaben erwartet die Fotografen?

Die Aufgaben der Fotografen sind schnell zusammengefasst: Lokale Unternehmen ansprechen und zur Ablichtung ihres Geschäfts überreden, Fotos anfertigen und diese bei Google+ hochladen. Anders als es etwa bei Street View der Fall ist, muss für die Ablichtung von Innenräumen die Einwilligung des Hausrechtsinhabers zwingend vorliegen. Diese lässt sich Google von den Unternehmensinhabern über die Fotografen durch eine „Vereinbarung über fotografische Dienstleistungen“ zusichern. Darin geregelt sind sowohl die Einräumung der entsprechenden Rechte, als auch ein umfassender Haftungsausschluss seitens Google und des Fotografen gegenüber dem Unternehmen. In der Vereinbarung ist zwar auch die Rede von Honorar, dass die Unternehmen für die Fotodienstleistungen an den Fotografen zahlen sollen, allerdings ist nirgendwo eine Größenordnung angegeben. Es wird daher wohl an den Fotografen vor Ort liegen, einen angemessenen Preis für Ihre Arbeit auszuhandeln.

Die hochgeladenen Bilder unterliegen den gleichen Bestimmungen, wie es auch Inhalte z. B. in Google+ es tun. Unzulässig sind damit also wie üblich z. B. pornographische und rechtsradikale Inhalte. Hinsichtlich der Unternehmenspräsentation gibt Google noch weitere „Tipps“:

Die Fotos sollten nicht nur Text zeigen, es sei denn, dieser ist im genannten Sinne relevant. Dies wäre beispielsweise der Fall bei der Speisekarte eines Restaurants oder dem Foto eines Schaufensters mit großen Schriftelementen.

Outsourcing 2.0

Dass es Google bei der Zertifizierung von Fotografen für die Business Photos nicht um Arbeitsbeschaffung für freie Fotografen geht, dürfte offensichtlich sein. Vielmehr entledigt sich das Unternehmen der leidigen Aufgabe, selbst Einwilligungen einholen und Bilder schießen zu müssen. Es bleibt nur zu hoffen, dass es den teilnehmenden Fotografen gelingt, ein angemessenes Honorar mit den lokalen Geschäften auszuhandeln.

Weiterführende Links:

(Bild: Google Inc.)

2 Gedanken zu „Fotografen für Google“

  1. Eine Abtretung von Urheberpersönlichkeitsrechten ist nach deutschem Recht tatsächlich nicht möglich. Insofern dürfte die Vereinbarung unwirksam sein. Hinsichtlich der dann (noch) übertragenen Rechte wird man sich am Zweck der Nutzung orientieren müssen (iSd § 31 Abs. 5 UrhG). Das Ganze sollte sich parallel zu den Facebook AGB beurteilen lassen können. Dazu siehe auch: „Was passiert mit unseren Bildern bei Facebook“.

    Dazu auch interessant: „Das Urheberpersönlichkeitsrecht im Lichte der Fotografie„.

    MfG

    D. Tölle.

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