Fotografieren? Nein danke! – Wann der Auslöser ruhen sollte

Darf man alles und jeden fotografieren? Die Antwort ist so einfach wie eindeutig: nein – und aus diesem Grund für viele Fotografen ein Ärgernis. Auch wenn der Abzugsfinger noch so juckt, sollte er manchmal ruhen. Neben den bekannten Grenzen, wie dem Haus- und Eigentumsrecht (wir erinnern hierzu an die Entscheidungen des BGH, V ZR 44/10, 45/10 und 46/10), den Problematiken im Gerichtssaal oder auch bei Militäranlagen, ist eine weitere Grenze das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen. Wir geben einen kleinen Überblick, worauf ein Fotograf zu achten hat und was sich die Rechtsprechung dabei eigentlich denkt. Doch fangen wir einmal vorne an:

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OLG Hamburg: Schlag gegen Fotografen kann aus Notwehr geschehen

  Leitsätze der Redaktion: Ein Schlag mit der Hand gegen die Kamera eines Fotografen erfüllt nicht zwangsläufig die Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges. Auch die Anfertigung eines Fotos kann die betroffene Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen. Im Ergebnis ist die Anfertigung eines Bildnisses in dem Umfang zulässig, in dem es nach … Weiterlesen …

Geschmacksmuster und Panoramafreiheit

Was darf man eigentlich noch fotografieren? Das geht nun aber ein bisschen weit! So das Echo mancher Leser nach dem Urteil des KG Berlin zur Abbildung eines durch ein Geschmackmuster geschützten ICE-Zuges durch die Fraunhofer – Gesellschaft. Tatsächlich scheint es so, als könne man kaum Fotos anfertigen, ohne irgendwelche Schutzrechte zu verletzen. Die in der … Weiterlesen …