Wie das Oberlandesgericht München entschieden hat, ist das Online-Videoportal YouTube nicht dazu verpflichtet, die Daten eines Nutzers herauszugeben, der im konkreten Fall Teile des Films „Werner Eiskalt“ über das Portal zur Verfügung gestellt hatte.
Teil 4: Urheberrecht
In der vierteiligen Artikel-Serie „Cloud-Computing und dessen datenschutz- und urheberrechtlichen Probleme“ beschäftigen wir uns in den nächsten Wochen ausführlich mit den relevanten Aspekten der neuen technischen Entwicklungen.