OLG München: YouTube muss Nutzerdaten nicht herausgeben

Wie das Oberlandesgericht München entschieden hat, ist das Online-Videoportal YouTube nicht dazu verpflichtet, die Daten eines Nutzers herauszugeben, der im konkreten Fall Teile des Films „Werner Eiskalt“ über das Portal zur Verfügung gestellt hatte.

Der Rechteinhaber des Films, Constantin Film, war im Rahmen seines angestrebten einstweiligen Verfügungsverfahrens bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München mit seinem Anliegen gescheitert. Das OLG München hat diese Entscheidung nun bestätigt.

Begründet wurde die Entscheidung von beiden Gerichten damit, dass eine Verpflichtung zur Herausgabe der Nutzerdaten nur dann angenommen werden kann, wenn die Veröffentlichung des Werkes „in gewerblichem Ausmaß“ geschieht. Dies war im vorliegenden Fall nach Ansicht der Richter nicht zu erkennen.

Gegen diese Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig, insofern müsste einer der Beteiligten ein Hauptsacheverfahren anstreben, um erneut eine Entscheidung zu erreichen. Es bleibt abzuwarten ob dies tatsächlich geschieht.

Schreibe einen Kommentar