Auf Höhenflug folgt tiefer Fall: Drohnenfotos unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass mit einer Drohne aufgenommene Bilder nicht unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fallen.
Das OLG Hamm hat entschieden, dass mit einer Drohne aufgenommene Bilder nicht unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fallen.
Gleicher Sachverhalt, zwei völlig gegensätzliche Urteile: Landgericht Düsseldorf gegen Landgericht Köln
Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
Wann das Foto einer rechtmäßig gekauften Fototapete zu berechtigten Abmahnungen führen kann, hat nun das Landgericht Köln entschieden.
Polizist muss beim Tragen von mit Rechtsradikalismus assoziierten Symbolen auf der Gegenveranstaltung eines rechtsradikalen Festivals seine Abbildung dulden.
Tenor Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 24.09.2015 abgeändert: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz. Gründe I.Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend.Im Jahre 1984 eröffnete im Hamburger Schanzenviertel … Weiterlesen …
Auch ohne die Einwilligung der Rocksängerin darf ein Plakat mit der Aufschrift „DIE tina turner STORY“ unter Abbildung einer ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Doppelgängerin zur Werbung verwendet werden.
In den Kurzmeldungen sprechen wir aktuelle Themen des Urheber- und Fotorechts im Überblick an. In dieser Ausgabe: Das Recht auf Achtung des guten Rufs kann die Pressefreiheit einschränken Twitter soll Schmerzensgeld für Beleidigung auf seiner Plattform zahlen Leseempfehlung: Wofür die 13 deutschen Verwertungsgesellschaften zuständig sind und wieviel Geld sie verwalten Das Recht auf Achtung des … Weiterlesen …
In den Kurzmeldungen sprechen wir aktuelle Themen des Urheber- und Fotorechts im Überblick an.
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium „recht viele Personen“ nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.