Ende des fliegenden Gerichtsstands bei „privaten Urheberrechtsverletzungen“
Die neue Vorschrift des § 104a UrhG schränkt die freie Wahl des Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen ein.
Die neue Vorschrift des § 104a UrhG schränkt die freie Wahl des Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen ein.
Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Kamera zur Identifizierung klingelnder Gäste anbringt, verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht der anderen Wohnungseigentümer.
Auch für wirksame Bild- oder Videozitate innerhalb von YouTube-Filmchen ist nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln die strenge Anforderung der Belegfunktion zu berücksichtigen.
Ein Kanadier ist nun zu Schadensersatz in rekordverdächtiger Höhe verurteilt worden, weil er zwei Streaming-Portale erstellte über welche die User die beliebten Zeichentrickserien „Die Simpsons“ und „Family Guy“ sehen konnten.
Auf Kartellblog.de wird mal wieder nach den beliebtesten Jurablogs gesucht. Recht am Bild wurde nominiert für die Kategorie „IP, IT, Medien“.
Gesichtszüge und Äußeres sind nicht allein entscheidend: Auch kennzeichnende Einzelheiten können prominente Person erkennbar machen.
Die Neufassung des § 97a UrhG sieht eine Streitwertbegrenzung auf 1.000 € vor. Dies gilt jedoch nur außergerichtlich, wie das LG Köln klarstellt.
Die Erben Arthur Conan Doyles konnten sich mit Ihrer Klage auf Lizenzgebühren und Unterlassung nur in geringem Umfang durchsetzen.
Die Klage des Fotografen Horst Wackerbarth gegen die Stadtwerke Bonn wegen deren „Blue Couch“-Kampagne hat nur teilweise Erfolg. Sechs von 400 Bildern dürfen die Stadtwerke nun nicht mehr nutzen.
Bei der Präsentation von Vorträgen werden gerne Fotos zur Ausschmückung verwendet. Dass dies hohe Abmahnkosten mit sich ziehen kann, ist vielen nicht bewusst.
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