LG Köln untersagt Nutzung von sechs Sofa-Motiven

Bereits im Juni diesen Jahres hatten wir über das laufende Verfahren vor dem Landgericht Köln berichtet. Nun liegt eine (erste) Entscheidung vor (LG Köln,  Az.: 14 O 613/12).

Der Fall

Der Düsseldorfer Fotograf Horst Wackerbarth ist insbesondere durch seine „Galerie der Menschheit“ bekannt geworden. An verschiedenen Orten der Welt lichtet er seit 1979 Menschen und Tiere auf seinem roten Sofa ab. Insgesamt über 700 Menschen aus 52 Ländern hat er auf dem Sofa bereits fotografiert und wurde für diese Arbeiten bereits mehrfach ausgezeichnet.

Eine ähnliche Aktion unternehmen seit 2008 auch die Stadtwerke Bonn. Zu Werbezwecken lassen sie Menschen der Region auf einem blauen Sofa ablichten. Im Laufe der Jahre sind auch hier bereits einige hundert Bilder zusammengekommen. Wackerbarth sieht jedoch in der Aktion eine Kopie seines Lebenswerkes.

Die Entscheidung

Auch wenn die Entscheidung noch nicht im Volltext vorliegt, so lassen sich nach Angaben der Bonner Rundschau bereits die tragenden Gründe des Urteils erkennen. So kam das Gericht bei nur sechs Bildern Wackerbarths tatsächlich zu einem Urheberrechtsschutz. Nur diese sechs Bilder enthalten die erforderliche Schöpfungshöhe, die der umfangreiche Schutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG erfordert. Alle weiteren Bilder sollen „nur“ als Lichtbilder gem. § 72 UrhG geschützt sein. Denn, so die Kölner Richter: „Die bloße Präsentation eines Gegenstandes führt nicht zum Urheberrechtsschutz.“

Entsprechend diesen Wertungen nahm das Gericht auch nur bei sechs Bildern eine Urheberrechtsverletzung an.

Fazit

Unter dem Strich muss man wohl (zumindest für diese Instanz) sagen, dass das Urteil als erneute Niederlage Wackerbarths zu werten ist. Bereits vor diesem Verfahren hatte er eine Klage nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gegen die Stadtwerke verloren. Nun dürfen nur sechs seiner Bilder in dieser Form nicht mehr im Rahmen der Werbekampagne der Stadtwerke Bonn verwendet werden. Vor dem Grundsatz, dass dem deutschen Immaterialgüterrecht ein Ideenschutz fremd ist, kann diese Entscheidung jedoch nur als konsequent bewertet werden. Auch durch die „Hintertür“ des Urheberrechts ist eine Umgehung dieses Grundsatzes wie gesehen nur in geringem Maße möglich. Ob Wackerbarth gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist nicht bekannt.

(Bild: © bluehand – Fotolia.com)

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